Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
doktorstamp Am: 06.05.2010 16:09:28 Gelesen: 16569# 12@  
Bis in die 20er Jahre erhielten die Postämter Marken samt Anweisung sie ab oder nach erhalt in Verwendung zu nehmen. Ein Verbot sie vor diesem Tage zu verwenden bestand in den meisten Fällen nicht. Daher im Katalog, oft in Kursiv, Erstdatum/Frühstdatum, und von manchen Philatelisten begehrt.

M.W. nach ist kein Postler, zu mindest was dies betrifft, bestraft worden.
Lediglich (siehe oben) hat die Post solche Verwendungen mit Nach- oder Strafporto belegt, dies aber nur in den seltensten Fällen.

In dem Fall von filunski hat die DPAG keinen Verlust erlitten, jedoch in dem anderen Fall schon.

So wie so ist der "Oberbegriff" Frühverwendung nicht gerade passend für alle Fälle, der bedarfte Phiatelist begreift was damit angedeutet oder gemeint wird, aber präzis ist der Begriff doch nicht. Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Ein Fachmann macht Gebrauch von ihm bekannten geläufigen Redewendungen, oft ohne zu fragen ob der unerfahrene Leser genau das versteht was er meint.

mfG

Nigel
 
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