@ Michael Mallien
[#6] Under Certificate of PostingDiese gab es für Sendungen, für die kein Einlieferungsschein von der Post ausgestellt wurde. Der Absender konnte sich eine Liste mit den Anschriften der übergebenen Postsendungen gegen Gebühr bestätigen lassen. Hier wird die Prozedur beschrieben (am Beispiel der Pakistan Post Office Rules 1961):
Gruß
Christian