@ stephan79
[#16]Super Dankeschön. :-)
Die kleine-Fälschungen werden z.B. von allen BPP-Prüfern geprüft. Teilauszug aus den Sonderregeln für das Prüfgebiet DDR:
Fälschungen zum Schaden der Post, Kleine-Fälschungen, Propagandafälschungen (KgU) sowie PostkriegsbelegeIch bin der Meinung das gilt für alle BPP-Prüfer aber ansonsten einfach vor einer Einsendung beim Prüfer nachfragen.