@ Lars Boettger
[#104]Hallo Lars,
auch ich möchte eine Vermutung äußern. Ich vermute, daß es sich hierbei um die Weiterleitungsgebühr (Nachtaxierung als Auslandsbrief) in die Schweiz handelt. Die Weiterleitung gem. § 19 Abs. 8 u. 9 der Postordnung innerhalb der Schweiz von Baden nach Ouchy war gem § 29 Abs. 1 der Betriebsanleitung für die Schweizerischen Poststellen Taxfrei.
Gruß
Manfred