Die Post-Behändigungs-Scheine waren die Vorgänger der Zustellungsurkunden.
Hier ein solcher vom 18.02.1870 (leider schon etwas lädiert) von Mülheim Ruhr an die Königliche Kreis-Gerichts-Deputation in Broich, in dem der Erhalt des Gerichtsschreiben bestätigt wurde.
Schönen Gruß
Sepp