Thema: Namensnennung von Firmeninhabern oder Prüfern in Beiträgen über falsche Auktionslose
22028 Am: 05.11.2023 20:11:37 Gelesen: 418# 4@  
@ Richard [#3]

Aus diesem Grund gibt es keinerlei Bedarf zur Namensnennung von Personen, es sei denn es ist im Einzelfall bekannt, dass er/sie für (a), (b) oder (c) verantwortlich war.

Der Fisch fängt immer vom Kopf an zu stinken und rechtlich ist immer der Inhaber und Geschäftsführer verantwortlich.
 
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