Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
drmoeller_neuss Am: 14.02.2024 12:33:07 Gelesen: 4423# 3@  
Ohne den Fall zu kennen, ist eine vernünftige Einschätzung nicht möglich, ob der BPP über die Stränge schlägt oder ob die Abmahnung absolut gerechtfertigt ist.

Hat der Anbieter eine echte Marke angeboten und nur versehentlich "BPP-Attest" angekreuzt? Oder handelt es sich um einen notorischen Fälschungsanbieter, den man mangels anderer gesetzlicher Möglichkeiten mit dem Instrument "Abmahnung" aus dem Verkehr zieht?

Ich kann nicht nachvollziehen, warum man das Attest nicht zeigen kann. Wenn der Datenschutz des Prüfers verletzt ist, kann man gleich die philaseiten-Atteste-Datenbank schliessen.

Das beim BPP nicht alles in Butter ist, steht auf einem anderen Blatt. Das hindert den BPP aber nicht daran, seine Rechte aus einer Markenverletzung geltend zu machen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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