Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
bovi11 Am: 14.02.2024 19:44:57 Gelesen: 1384# 10@  
@ Zackensonne [#7]

"interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt."


Ich verweise - nur beispielhaft auf die Marken "Ceran" oder "Flex" - beide sind als Marken de facto tot, weil man über Jahrzehnte zugeschaut hat, wie die Begriffe in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind. Dann ist der Markenschutz weg.

Der Gesetzgeber hat das Institut der Abmahnung im Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Patentrecht ausdrücklich eingeführt, um demjenigen, der gegen derartige Rechte verstößt, Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung zu geben. Mahnt der Unterlassungsgläubiger, beispielsweise der Markeninhaber, nicht ab, sondern versucht es auf dem kleinen Dienstweg, erreicht er meist sein Ziel nicht. Diesbezüglich verweise ich auf den Beitrag von Lars.

Auf der anderen Seite ist die Gefahr sehr groß, dass sich der Rechteinhaber erhebliche prozessuale Nachteile einhandelt, wenn er es zuvor "im Guten" versucht hatte. Die Erfahrung aus fast 20 Jahren zeigt, dass "ein erster klärender Hinweis" fast nie funktioniert. Diejenigen, bei denen es funktioniert, die kann man recht schnell erkennen und die melden sich hier auch nicht zu Wort. Herumtösen tun nur die Uneinsichtigen, die sich ungerecht behandelt fühlen. Das bestätigt umgekehrt immer wieder, dass man den Richtigen getroffen hat.

Zudem:

Warum sollte die wirksame Verteidigung der Markenrechte der Marke schaden? Alle mir bekannten namhaften Marken (Porsche, Apple, Microsoft, VW, BMW, Miele, Super Mario und wie sie alle heißen) mahnen Kennzeichenverletzungen ab. Rufen sie nämlich ohne vorherige Abmahnung das Gericht an, könnte der Abgemahnte die Ansprüche sofort anerkennen und der Kläger würde zwar den Prozeß gewinnen, hätte aber die Kosten zu tragen.

Ein seriöser Käufer kriegt eine marken- oder wettbewerbswidrige Abmahnung so gut wie nie mit. Auf eine solche wird nur derjenige aufmerksam, der im Internet nach "Abmahnung" sucht. Danach suchen aber in der Regel nur Leute, die gerade Post bekommen haben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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