Thema: Deutsche Post stellt innerdeutsche Brief-Nachtflüge ein
Clemens M Brandstetter
Am: 08.05.2024 07:21:15
Gelesen: 236
# 22
@
@ wajdz
[#15]
Angeblich hatten sich die Postverwaltungen zu kurzen Zustellzeiten verpflichtet und konnten sie nicht einhalten. Angeblich mussten sie [in Österreich] Millionenstrafen zahlen (Auskunft von einem Postler).
Post-Universaldienstverordnung [1].
Konsumentenfragen [2] Haftung (2011) Geht ein Brief verloren oder wird er verspätet zugestellt oder beschädigt, so haftet die Post nach ihren Geschäftsbedingungen bei Briefen im Inland mit € 75,-, bei Briefen ins Ausland nur mit € 50,-.
NEU (2024): Generelle Haftung 100€ sowohl Einschreiben (roter Aufkleber) als auch Einschreiben Einfach (grüner Aufkleber).
[1]
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001833&FassungVom=2010-12-31#:~:text=(1)%20Der%20Universaldienst%20im%20Sinne,die%20Sonderbehandlungen%20Einschreiben%20und%20Wertversand
.
[2]
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Digitalisierung/Geschaefte_im_Internet/Postdienste.html
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/19208
https://www.philaseiten.de/beitrag/341775