Thema: Telefonauskunft der Post wird am 1. Dezember 2024 eingestellt
drmoeller_neuss Am: 08.05.2024 15:31:57 Gelesen: 207# 3@  
Eine nette Geschichte hat sogar den Einzug in die juristischen Lehrbücher geschafft. Die allerersten Jura-Vorlesungen befassen sich mit der Wirksamkeit von Willenserklärungen und genau darüber musste in diesem Fall entschieden werden.

Eine Kundin aus dem tiefsten Sachsen wollte einen Flug nach Porto in Portugal buchen. Dumm aber auch, dass in sächsischer Sprache Porto wie das französische Bordeaux ausgesprochen wird. Genau das hatte die Mitarbeiterin des Reisebüros als Flugziel verstanden. Sie fragte noch "Bordeaux?" und bekam als Antwort, ja "Bordöo".

Im schnöden Juristendeutsch heisst das "Versteht der Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies grundsätzlich zu Lasten des Erklärenden, der das Risiko dafür trägt, dass der Empfänger seine Worte auch erfassen kann. (Beck-​OK/Wendtland, § 130 Rn. 28)." [3]

Noch mehr off-topic, aber ich sollte noch hinzufügen, dass eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums möglich gewesen wäre (§ 119 Satz 1 BGB). In der Paxis hätte das der Urlauberin nichts gebracht, da sie den sogenannten "Vertrauensschaden" hätte ersetzen und das falsche Flugticket hätte bezahlen müssen (§ 122 Satz 1 BGB).

Eigentlich sollten die Rechtsgelehrten der verhinderten Portugal-Urlauberin dankbar sind, ergänzt doch ihr aktueller "Bordöo-Fall" den bereits über 100 Jahre alten Haakjöringsköd-Fall. [2]

Zukünftig dürften sich die Juristen mit Fehlinterpretationen von KI herumschlagen. Die Fehlerquelle Mensch wie das "Frollein vom Amt" stirbt langsam aus. Nehmen wir an, die Urlauberin bucht über einen Sprachcomputer und will wirklich nach Bordeaux. Dann sagt die künstliche Intelligenz, Anruferin ist Sächsin und die spricht das nur falsch aus und bucht "Porto". Dumm gelaufen.

Aber es gibt auch in der Philatelie genügend Beispiele von Fehlleitungen, weil Postler zu viel gedacht hatten. Da ging die Urlaubspostkarte nach Australien anstatt nach Österreich (Austria).

[1] https://www.juraexamen.info/wo-liegt-eigentlich-bordo-irrtum-bei-der-reisebuchung/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Haakj%C3%B6ringsk%C3%B6d-Fall
[3] AG Stuttgart-Bad Cannstatt v. 16.3.2012 - 12 C 3261/11
 
Quelle: www.philaseiten.de
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