Hier habe ich einen Brief des Arbeitsamtes Coburg, Nebenstelle Kronach, vom 18.12.1948.
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Mich wundert dass im Arbeitsamt der Stempel „Frei durch Ablösung Reich“ 1948 noch verwendet wurde. War diese Vorgehensweise überhaupt statthaft? Waren die Arbeitsämter eigentlich von den Postgebühren befreit?
Werner