Thema: eBay führt neues Zahlungsverfahren für alle ein
Pommes Am: 05.03.2012 23:17:20 Gelesen: 55322# 28@  
@ Richard [#24]

Grundsätzlich ist alles richtig, was in Deiner Quelle geschrieben wird. Für den Verkäufer wichtig:

Verkäufer sind verpflichtet, auf Anforderung von eBay den Versand eines Artikels mittels eines qualifizierten Versandbelegs oder einer Sendungsverfolgungsnummer des Versanddienstleisters nachzuweisen. Ein qualifizierter Versandbeleg muss gemäß § 4 Abs. 2 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer folgende Angaben enthalten:

Name des Versanddienstleisters
das Einlieferungsdatum
Name und Adresse des Absenders
Name und Adresse des Empfängers (welche mit der von eBay genannten Lieferadresse des Käufers übereinstimmen müssen)
Sendungsverfolgungsnummer (optional)


Hier mal ein üblicher Einlieferungsbeleg:



Wo finde ich da den Namen und die "Adresse des Absenders", welche ja zwingend gefordert wird? Wenn ich Standardsendungen verschicke, habe ich überhaupt keinen Nachweis. Wenn ich per Einschreiben verschicke, wird - wenn überhaupt - auch nur der Empfänger auf dem Einlieferungsbeleg angegeben. Am Ende "behält" ebay das Geld und ich kann als Verkäufer sehen, wo ich bleibe (nebenbei: Eine andere Empfängeradresse als die bei ebay hinterlegte, ist auch nicht möglich!).

Meines Erachtens versucht ebay hier nur Geld zu machen. Aber genau so denke ich, dass sich hier ebay selbst ins Knie schießt. Wenn potentielle Verkäufer weder sicher sein können, wann sie ihr Geld bekommen und dann auch noch wegen der eigenartigen AGB nicht mal sicher sein können, ob sie nun den Käufer oder ebay zur Zahlung auffordern müssen, macht das diesen Handelsplatz nicht attraktiver!

Vermutlich werden 80-90% der ebay-Transaktionen wie bisher ablaufen, nur dass der Verkäufer sein Geld einige Tage später bekommt. Aber bei den eigentlichen "Problemfällen" wird es durch das neue Zahlungsverfahren eher noch komplizierter. Nachzulesen in Deiner Quelle unter "Wie erfolgt die Auszahlung von eBay an den Verkäufer?". Mal die Frage in die Runde, wer, der nicht Jura studiert hat, versteht diese Klausel in den Geschäftsbedingungen sofort und kann die Konsequenzen abschätzen?

Abschließend noch: Die neuen AGB sollen nach Deiner Quelle für Mitglieder vor dem 28.02.2012 erst gelten, wenn man eine entsprechende E-Mail erhalten hat. Ich habe noch keine bekommmen. Ich befürchte aber, dass man demnächst mit der Kaufabwicklung bei ebay (noch) mehr Schwierigkeiten haben dürfte. Egal, ob man auf das neue Zahlungsverfahren hingewiesen wurde oder nicht.

Meine Meinung zum neuen Zahlungsverfahren: Überflüssig, kompliziert und es bietet weder für Käufer noch Verkäufer relevante Vorteile. Lediglich ebay kann mit Geld "arbeiten", das die einen schon bezahlt haben und die anderen noch erwarten.

Mit den besten Sammlergrüßen
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
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