Thema: Altdeutschland Baden: Stempel echt oder falsch ?
drmoeller_neuss Am: 20.05.2013 14:45:38 Gelesen: 14247# 6@  
Das einfachste ist wirklich, sich auf das Fernabsatzgesetz zu berufen und alles zurückschicken. Dafür musst Du nichts begründen. Da der Kaufpreis über 40,-- EUR liegt, muss der Verkäufer auch das Rücksendeporto tragen. Zur Absicherung würde ich aber den Verkäufer kontaktieren, wie die Rücksendung erfolgen soll. Manche Händler und Firmen verschicken spezielle Retourenaufkleber.

Wichtig ist, dass Du die Frist wahrst. Wenn sich der Händler nicht meldet, noch einmal das Kleingedruckte lesen und innerhalb der Frist einfach an die dort angegeben Adresse zurückschicken. Es besteht keine Pflicht, die Sendung in einer bestimmten Form zurückzuschicken !

Ansonsten hat Lars alles geschrieben. "Ohne Obligo" ist wie wenn Du auf dem Schrottplatz selbst Autoteile abschraubst. Das können sogar Orginalteile sein, oder nachgebaute mit Unfallschäden. Der Schrotthändler übernimmt keine Verantwortung, Du musst schon selbst wissen, was Du tust.
 
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