Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
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Grohbacher Am: 08.06.2024 15:18:32 Gelesen: 1740# 36 @  
"Oh Gott, schmeiß Hirn vom Himmel."

Was soll das? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass "rotwein1057" in jenem Forum angekündigt hatte, er werde anscheinend die Abmahnung größtenteils akzeptieren. Das hat er ja auch hier nun bestätigt.
Zu den "Ratschlägen" habe ich mich nicht geäußert.
 
LK Am: 08.06.2024 15:21:10 Gelesen: 1733# 37 @  
@ rotwein1057 [#34]

Und auch nochmal: bei meinen Angeboten mit Falz habe ich eindeutig geschrieben, dass das der Wert für postfrisch gilt, kann sich jeder anschauen. Wenn das bei jemandem zu Mißverständnissen führt, bitte sagen. Ich schreibe das ausschließlich für den Interessent hin, damit er den Preis nicht im Katalog suchen muß .

Das könnte man auch anders auslegen " damit er nicht erst nach ungebraucht sucht "

Für die meisten Gebiete es gibt Angaben für ungebraucht. Und dann ist diese Angabe irreführend und entspricht nicht dem ehrbaren Handel.

Zumindest bei Deutschland Schweiz Liechtenstein Österreich gibt es die Angaben für ungebraucht

Beispiele gibt es bei Ihnen genug, Liechtenstein hat bis 1944 auch Preise für ungebraucht im Katalog angegeben.
 
DL8AAM Am: 08.06.2024 15:25:02 Gelesen: 1723# 38 @  
@ bovi11 [#33]

Sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man als Laie ungeprüft einen Vertrag (Unterlassungserklärung) unterschreibt, ist ein Stammtischtip? Interessant. Nichts anders wurde dort [#29] empfohlen.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen übrigens nicht 4.500,00 Euro.

Stimmt, denn - wenn das was dort geschrieben wurde - stimmen sollte, dann hat sein Anwalt, den vom BPP ursprünglich angeforderten markenrechtlichen Abmahnkosten in Höhe von € 5000 auf € 4500 runterhandeln können.

So wie es sich hier darstellt - ohne Betrachtung der (mir unbekannten) Vorgeschichte (die ich hier ausdrücklich nicht kommentieren möchte) - kann man schon sehr gut verstehen, dass es inzwischen eine erhebliche Diskrepanz zwischen der "Normalbevölkerung" bzw. dem sogenannten "gesunden" Menschenverstand und der Juristerei "im Allgemeinen" entstanden ist, was dann auch immer wieder gerne von "interessierten" Kreisen zur stammtisch-politischen Polemisierung und zur Förderung der Spaltung der Gesellschaft missbraucht wird. Actio und Reactio, und zwar "egal", ob das zu 100,1% gerechtfertigt oder zu 99,9% falsch ist oder nicht. Das Bauchgefühl wird so tröpfchenweise - gesteuert und ungesteuert - umerzogen. Und im Prinzip sind "wir" selbst Schuld dran, auch wenn wir im rein rechtlichtlich betrachtet im "Recht" sind...

Ja, ich weiss, rechtlich betrachtet spielt der Faktor (sogar eines nachweislichen) "Nur-Fehlers" keine Rolle. Böser Vorsatz wird hier mit einem leicht fahrlässigen Fehler auf eine gleiche Ebene gestellt. Es gibt hier nur Ja oder Nein, keine entschuldigenden Irrtum, keine Grauwerte. Das ist ja eigentlich auch ein Vorteil unseres Rechtssystems, nämlich Rechtssicherheit. Man (Jeder) kann theoretisch sachlich-trocken, emotionslos alle relevanten Punkte abarbeiten und theoretisch wissen, ob man richtig handelt oder nicht. Der Prof' sagte uns "am ersten Tag", wenn Du Gerechtigkeit suchst, bist Du hier falsch, da studiere Theologie, hier gehts nur um Rechtssicherheit. Ich bin am Ende dann aber in der Geologie gelandet. Die ist wissenschaftlich-sachlich und sehr interpretativ-diskutabel, eine Theologie mit Beweisen ;-)

---

Der gesunde, eher fair-denkende, aber rechtlich unwissende Menschenverstand hätte hier aber zum Beispiel erwarten können, dass man - womöglich mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung (10-20 € "Minutenlohn" und Portoersatz) - "im Erstfall" auch erst einen kleinen Hinweis hätte geben können. Die Grundidee sollte in unserem "Hobbybusiness-Sektor" ja erst einmal "Schutz des Sammlers" sein. So kann man, als außenstehender Betrachter, den Eindruck gewinnen können, dass es hier eher darum gehen könnte, dass die "Großen", die "kleinen" (dummen) gewerbliche Nebenbei-Nischen-Privathändler vom Markt verdrängen wollen. Unabhängig davon, dass die ehrlichen (aber dadurch kostenträchtigeren) Händler vor den "echten" versätzlichen Schwarzen Schafen geschützt werden müssen! Ansonsten käme es zu einer Verdrändung der Guten durch die Bösen.

Die Welt ist immer grau.

Mit nachdenklichen Grüßen
Thomas

Nochmals: Diesen speziellen Fall oder Händler will und kann ich nicht beurteilen und/oder kommentieren!
 
bovi11 Am: 08.06.2024 15:35:58 Gelesen: 1703# 39 @  
@ Grohbacher [#36]

Das Hirn vom Himmel schmeißen, bezog sich natürlich nicht auf dich, sondern auf den Blödsinn, der im eBay-Forum geschrieben wurde.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 15:38:46 Gelesen: 1695# 40 @  
@ DL8AAM [#38]

"Stimmt, denn - wenn das was dort geschrieben wurde - stimmen sollte, dann hat sein Anwalt, den vom BPP ursprünglich angeforderten markenrechtlichen Abmahnkosten in Höhe von € 5000 auf € 4500 runterhandeln können."

Auch das stimmt nicht.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen 2.171,50 Euro netto.

Im konkreten Fall waren 2 Personen zur Unterlassung verpflichtet, deshalb verdoppelte sich der Streitwert und die Kosten der Abmahnung betrugen 2.904,70 Euro netto.
 
DL8AAM Am: 08.06.2024 16:27:24 Gelesen: 1650# 41 @  
@ bovi11 [#40]

Deshalb schrieb ich ja auch "wenn ... sollte, dann ..." geschrieben, denn diesen speziellen Fall kann (und will) ich Mangels "Akteneinsicht" nicht sachlich beurteilen.

Ich gehe aber erst einmal davon aus, dass die Aussage "ich hatte mir einen Anwalt für Abmahnungen genommen. Konnte den Preis von knapp 5000 auf 4500 runter drücken, mehr nicht. Und mehr wäre auch nicht drin meint mein Anwalt." [1] zutreffend ist. Aber vielleicht hat der BPP hier dem "Preis" für eine "markenrechtlichen Abmahnung in Höhe 2.171,50 Euro netto" aus der Abgabenordnung (?) noch weitere Kosten aufgeschlagen. Für den "Kunden" ist es aber vollkommen unerheblich, wie die einzelnen Positionen namentlich bezeichnet werden, für den sind das "die Abmahnkosten", der Preis der Abmahnung.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Abmahnung-durch-den-BPP/m-p/4835672#M19423
 
bovi11 Am: 08.06.2024 16:41:17 Gelesen: 1628# 42 @  
@ DL8AAM [#41]

Der Testkauf einer Deutsches Reich Dienstmarke Nr. 65 mit (falschen) Prüfzeichen Infla Berlin und natürlich falschem Stempel kommt natürlich dazu.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 17:00:50 Gelesen: 1596# 43 @  
Sowas hatte rotwein1057 auch schon im Angebot:



Mit weggekratztem "Prüfzeichen" FAUX

Das ist zwar kein Markenrechtverstoß, aber es zeigt, mit wem man es zu tun hat.

Und in dem Angebot stand bis zum 15.5.2024 auch "BPP-geprüft":

https://www.ebay.de/itm/226030518122

Also mit dem einmaligen Fehltritt das ist nichts.

Bei briefmarken.click sind 19 Fälschungsangebote dokumentiert.
 
drmoeller_neuss Am: 08.06.2024 23:44:36 Gelesen: 1393# 44 @  
Ich halte den Tip, sich im Falle einer Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen, nicht für eine "Stammtischparole". Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung verpflichtet den Unterzeichner lebenslang, die Vertragsstrafe bei erneut begangenen Rechtsverletzungen zu bezahlen.

Es kommt durchaus vor, dass die Unterlassungserklärung zu weit geht oder eine zu hohe Vertragsstrafe gefordert wird. Das kann der juristische Laie schwer einschätzen. Genauso wie der Ratschlag, dass man zum Arzt geht, wenn man sich gesundheitlich nicht wohl fühlt (und nicht Google oder dem Stammtisch die Diagnose überlässt), halte ich hier eine anwaltliche Einschätzung für sinnvoll. Ein guter Anwalt wird eine ehrliche Antwort geben.

Der Anbieter sollte einfach schreiben "echt" und "geprüft". Die Sachkenntnis des Prüfer ist entscheidend, nicht der Verband, dem er angehört. Es gibt im BPP als auch im VP gute und weniger gute Prüfer.

Allgemein: leider ist die Fälschungsbekämpfung ein stumpfes Schwert. Viele Briefmarkensammler wollen davon nichts wissen und schlagen alle Empfehlungen in den Wind. Viele Sammler haben außer dem Katalog keine Literatur (kostet ja Geld, und dann kann man weniger Briefmarken kaufen), und selbst der Katalog wird nicht sorgfältig gelesen (z.B. das Einführungskapitel in jedem Michel-Katalog).
In den meisten Fällen kann man rechtlich nichts gegen Fälschungsanbeiter machen. Der Betrugsverdacht scheitert meistens daran, dass der Vorsatz nicht nachzuweisen ist. Bleibt also nur die wettbewerbsrechtliche und die markenrechtliche Schiene.

Das ist von unserer Politik so gewollt. Die allerschlimmsten Auswüchse des Abmahnwesens wurden in den letzten Jahren gestoppt, zum Teil durch Gesetze oder unter Auslegung von Rechtsmissbrauch. Trotzdem kann man sich fragen, warum unsere Nachbarstaaten wie die Niederlanden ohne dieses Instrument auskommen, ohne gleich zu Unrechtsstaaten zu mutieren.

Um das zu ändern, muss man in die Politik gehen. Der erste Schritt ist aber, an Wahlen teilzunehmen. Heute haben wir wieder einmal die Möglichkeit, das Europaparlament zu wählen. Das Europaparlament ist zum Beispiel für Verbraucherrechte eine wichtige Instanz und legt die Richtlinien fest, die in nationales Gesetz umgesetzt werden müssen. Das macht den gemeinsamen Handel in Europa erst möglich. Und viele Briefmarkensammler sind auf Kauf und Verkauf im europäischen Ausland angewiesen.

Natürlich sollte der BPP den Bogen nicht überspannen. Es wäre der Fälschungsbekämpfung einen Bärendienst erwiesen, wenn Verkäufer aus Angst vor Abmahnungen nicht mehr die Rückseiten der Marken mit den Prüfzeichen zeigen.
 
spain01 Am: 09.06.2024 01:30:46 Gelesen: 1364# 45 @  
Wenn ich mir das alles so durchlese kommt bei mir der Verdacht auf, dass auch ich als privater Verkäufer abgemahnt werden könnte, wenn ich Briefmarken einstelle, die das BPP Prüfzeichen tragen, welches aber gefälscht ist, ohne das ich das erkennen kann. Wer kennt schon die "geheimen" Unterschiede bei den Prüfstempeln, die es ja gibt?

Bei Marken mit Prüfzeichen (BPP, Infla oder auch Altprüfung etc) gebe ich das persönlich an, aber sichert mich das ab? Diese "Abmahnanwälte" scheinen ja omnipräsent zu sein und nur darauf zu lauern, weitere Umsätze durch wie auch immer gerechtfertigte Abmahnungen zu erzielen. Eine Ethik durch vorhergehenden Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten scheint es da ja nicht zu geben, da der (anwaltliche) Profit zählt.

Es ist wirklich traurig, dass der Profit mehr Wert ist, als ein sinnvoller (und kostenfreier) Hinweis auf ein Fehlverhalten. Bei Wiederholungstätern darf das gerne anders sein, sofern die Wiederholungstat beabsichtigt bzw. offentsichlich ist.

Was aber, wenn ich gutgläubig erneut eine gefälschte BPP geprüfte Marke zum Verkauf anbiete? Es kann doch nicht wirklich erwartet werden, dass jede Marke mit Prüfzeichen, die nicht direkt vom Anbieter nachweislich zur Prüfung vorgelegt wurde, als "nicht nachweisbar echt geprüft" deklariert wird/werden muss.

Führt das nicht letztlich dazu, dass selbst BPP geprüfte Marken grundsätzlich angezweifelt werden müssen, wenn der Anbieter nicht nachweisen kann, dass er selbst die Prüfung in Auftrag gegeben hat?

Mit nachdenklichem Gruß
Michael
 
alex11 Am: 09.06.2024 07:13:35 Gelesen: 1295# 46 @  
@ spain01 [#45]

Da gebe ich Dir vollkommen recht.

Briefmarken mit (BPP-)Prüfzeichen, aber ohne Attest, sind ein potentielles Minenfeld, weil nicht wenige gefälschte (und schwer als solche erkennbare) Prüfzeichen im Umlauf sind.

Viele Grüße
Alexander
 
bovi11 Am: 09.06.2024 07:56:09 Gelesen: 1264# 47 @  
@ alex11 [#46]

In fast allen Fällen, so auch bei rotwein1057, ist in diesen Fällen auch die Marke gefälscht oder verfälscht (hier falscher Stempel bei Infla).
 
alex11 Am: 09.06.2024 08:44:43 Gelesen: 1235# 48 @  
@ bovi11 [#47]

Ja, aber das Prüfzeichen kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer in falscher Sicherheit wiegen.

Vorsätzlich eine Fälschung als Original anzubieten (egal ob mit oder ohne Prüfzeichen), ist natürlich eine ganz andere Hausnummer...
 
Stefan Am: 09.06.2024 09:00:28 Gelesen: 1220# 49 @  
@ alex11 [#48]

Ja, aber das Prüfzeichen kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer in falscher Sicherheit wiegen.

Deswegen auch der jahrelang in verschiedenen Internetforen und in Vorträgen auf Veranstaltungen gebetsmühlenartig wiederholende Rat von Lars Böttger (BDPh-Fälschungsbekämpfung, ebay-Watchdog), sich bei Marken und Belegen usw. nicht allein auf eine vorhandene Prüfzeichensignatur zu verlassen sondern sich ZUERST das betreffende Prüfstück selbst anzuschauen um einen Eidnruck zu bekommen, ob es denn echt sein könnte. Bei signierten Stücken hat eigentlich nur der Auftraggeber der Prüfung die Sicherheit, ein echtes Stück vorliegen zu haben. Der nächste Eigentümer hat es dann u.U. schon etwas schwieriger.

Kurzbefunde, Befunde und Atteste gestalten einen Verkauf oder Tausch geprüfter Ware natürlich deutlich einfacher.

Gruß
Stefan
 
drmoeller_neuss Am: 09.06.2024 11:26:50 Gelesen: 1129# 50 @  
@ Stefan [#49]

Kurzbefunde, Befunde und Atteste gestalten einen Verkauf oder Tausch geprüfter Ware natürlich deutlich einfacher.

Das stimmt für den privaten Sammler, der nicht vom Verkauf von Briefmarken leben muss. Bei vielem Material lohnt sich eine Prüfung aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Eine Marke zweiter Wahl wird auch mit einem Kurzbefund nicht zu einer Marke erster Wahl.

Leider ist auch der BPP mit seiner Marke in der Vergangenheit nicht immer sorgfältig umgegangen. Da sind Prüfstempel in unbefugten Privatbesitz gelangt bzw. waren ohne Aufsicht zugänglich. Einige Prüfer haben "grosszügig" geprüft. Offensichtliche Markenverletzungen wurden nicht verfolgt.

Zum Glück gibt es seit Jahren Kurzbefunde. Kurzbefunde sind viel schwieriger zu fälschen und liefern eindeutige Informationen.

Und nochmals: Der BPP muss aufpassen, den Bogen nicht zu überspannen. Der Übergang ist fliessend.

Folgendes Angebot lässt sich bei strenger Auslegung wahrscheinlich wettbewerbsrechtlich beanstanden. Geworben wird mit einem 40 Jahren alten Attest. Der neuste Forschungsstand ist dem Anbieter wohl bekannt. Dieses Los [1] wird von einem BPP-Prüfer angeboten, steht aber stellvertretend für viele andere Angebote aus dem Handel.

Wie kann eine Fälschung (im Beschreibungstext mit "zeitgenössischer Rückdatierung" umschrieben) portogerecht sein?

(bitte nicht falsch verstehen und off-topic: es gibt Fälschungen, die eine gewisse historische Bedeutung haben und gehandelt werden, wie z.B. SA/SS-Briefe, Potschta in Westsachsen, Sperati-Fälschungen. Bloss, es sind Fälschungen und sie müssen eindeutig als solche beschrieben werden)

[1] https://www.philasearch.com/de/i_9385_112158/1100111_Deutsches_Reich_1933_45_Drittes_Reich/9385-0003233955.html?set_sprache=de&suchtext=SA%2FSS&row_nr=5&breadcrumbId=1716989752.5527
 
filunski Am: 10.06.2024 00:29:48 Gelesen: 941# 51 @  
@ drmoeller_neuss [#50]

"Dieses Los wird von einem BPP-Prüfer angeboten, steht aber stellvertretend für viele andere Angebote aus dem Handel.

Wie kann eine Fälschung (im Beschreibungstext mit "zeitgenössischer Rückdatierung" umschrieben) portogerecht sein?"


Hallo Uli,

da hast du ja ein sehr schönes Beispiel raus gesucht und wahrscheinlich kapiert noch nicht gleich jeder unbedarfte Mitleser wie brisant das ist.

Die ganze blumige Umschreibung, genauso gut könnte man es auch Irreführung nennen (um bei bovis hohen Ansprüchen zu bleiben "Der Gesetzgeber verlangt eine Eindeutigkeit der Werbeaussagen" - die kann zumindest ich nicht erkennen - aber das ist meine persönliche und wahrscheinlich unbedeutende Meinung), ändert nichts daran, dass der Beleg natürlich eine Fälschung ist. Der Anbieter weiß das auch ganz genau und ist auch nicht irgendein BPP-Prüfer, sondern viel besser, der oberste Hüter der ja so strengen Regeln des BPP und hohen Ansprüche an die Echtheit, nämlich der Präsident desselben. Aber vielleicht gelten für den ja andere Regeln und eine Abmahnung durch den BPP oder von anderer Seite muss er wohl auch nicht befürchten. In was für ein Licht solche Angebote den BPP und die vielen darin organisierten, durchaus ehrenwerten Prüfer, rückt, mag jeder Mitleser für sich entscheiden.

Irgendwie fällt mir dazu noch der alte Spruch "Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen" ein.

Gruß,
Peter
 
spain01 Am: 10.06.2024 00:32:53 Gelesen: 937# 52 @  
@ filunski [#51]

Tolle Meinungsäußerung!
 
drmoeller_neuss Am: 10.06.2024 09:22:47 Gelesen: 812# 53 @  
@ filunski [#51]

Ich habe bewusst nicht den Namen des Verkäufers genannt, da dies kein Einzelfall in der Branche ist. Natürlich erwartet man vom Papst mehr als vom einfachen Volk.

Die Beschreibung entspricht auch nicht den APHV-Richtlinien und einer der Abgemahnten kann hier zum Gegenschlag ausholen. Markenrechtlich ist das natürlich nicht zu beanstanden, denn das 40 Jahre alte und heute von der philatelistischen Forschung überholte Attest stammt ja wirklich aus der Feder eines BPP-Prüfers.

off-topic: Ich würde schreiben: "Bei diesen Briefumschlägen handelt es sich um zeitgenössische Fälschungen. Das Prüfungsattest aus dem Jahre 1993 hält nicht mehr den heutigen Forschungsergebnissen stand. Es wird alleine aus philatelie-historischen Gesichtspunkten mitgegeben."

Zurück zum Thema Markenrechtsverstösse: Als Anbieter von Marken mit gefälschten Prüfzeichen begeht man auch eine Markenrechtsverletzung, wenn sich die beanstandeten Marken in einem Lot oder in einer Sammlung befinden.

Viele Auktionshäuser gehen diesen Weg, nach dem Motto, "es genügt, wenn die Einzellose sauber sind". In vielen Fällen wissen die Auktionshäuser genau, was sie verkaufen. Da steht dann im Auktionskatalog, "unterschiedlich, bitte besichtigen", "der Ausruf berücksichtigt alle Eventualitäten, "ohne Obligo" und andere blumige Umschreibungen. Hier kauft der unwissende Sammler ein, oder Kleinkriminelle, je nach Sichtweise.

Da mussten schon Anbieter von gefälschten Louis-Vuitton-Handtaschen unangenehme Erfahrungen machen, die dachten, sie seien klever und hatten die Plagiate in einem Sortiment "verschiedenet Handtaschen aus Nachlass" verkauft.
 
rotwein1057 Am: 10.06.2024 23:51:56 Gelesen: 541# 54 @  
Spätestens hier erkennt man, was denn bov11 tatsächlich beabsichtigt: Hetze gegen andere

"Sowas hatte rotwein1057 auch schon im Angebot:
Mit weggekratztem "Prüfzeichen" FAUX
Das ist zwar kein Markenrechtverstoß, aber es zeigt, mit wem man es zu tun hat."

Dieser Fall ist ungefähr 2 Jahre alt. Ein freundlicher Sammler hatte mich damals darauf aufmerksam gemacht, ich befürchte tatsächlich es war bov11. Aber würde passen, erst schön freundlich schleimen und wenn man sich umdreht, in den Rücken... Schon damals habe ich die Frage gestellt, wer sich denn für lächerliche 3 Euro diese Arbeit macht.

und

Und in dem Angebot stand bis zum 15.5.2024 auch "BPP-geprüft":

https://www.ebay.de/itm/226030518122

Also mit dem einmaligen Fehltritt das ist nichts."

Einfach lächerlich und schlecht recherchiert: die Abmahnung ist datiert vom 14.05., Posteingang bei mir 15.05.24.So hatte ich das erstemal Kenntnis davon bekommen. Da kann man ja nur den Kopf schütteln.

und

"Bei briefmarken.click sind 19 Fälschungsangebote dokumentiert" Leider komme ich da nicht rein, um mir die sogenannten Fälschungsangebote mal anzuschauen (wobei auch ich ohne Frage schon Fälschungen, die ich nicht erkannt habe, im Angebot hatte.
Und natürlich versucht der Schreiber mit dem Begriff "Fälschungsangebote" dem geneigten Leser zu suggerieren, der Verkäufer (also ich) hätte hier bewußt Fälschungen angeboten. Wie billig ist das denn.

Aber jetzt ist auch genug, das geht an dem, was ich eigentlich sagen wollte schon vorbei.Ich wollte doch nur mein Unverständnis zum Ausdruck bringen, dass bei einem festgestellten Fehler nicht erstmal ein Hinweis kommt, sondern gleich die ganz große Keule rausgeholt wird - und das finde ich einfach echt ganz schade.
 
rotwein1057 Am: 11.06.2024 00:18:07 Gelesen: 526# 55 @  
@ LK

Für die meisten Gebiete es gibt Angaben für ungebraucht. Und dann ist diese Angabe irreführend und entspricht nicht dem ehrbaren Handel.

Zumindest bei Deutschland Schweiz Liechtenstein Österreich gibt es die Angaben für ungebraucht

Das stimmt jetzt aber nicht.

Also ich habe die Europabände von Michel 2018/19. Da könntest du mir mal zeigen, wo denn eine Notierung für Falz steht - mit Ausnahme von Klassikmarken und einigen teuren Stücken. Von daher würde der Interessent überhaupt keinen Preis für ungebraucht finden. Es sei denn, er hat den entsprechenden Spezialkatalog des Landes, aber da bin ich mir auch nicht ganz sicher.

Liechtenstein hat bis 1944 auch Preise für ungebraucht im Katalog angegeben

Für den Normalkatalog trifft das auch nicht zu, vielleicht für den Spezialkatalog.

Wenn es tatsächlich eine Notierung für ungebraucht gibt, wie z.B. für DR im Spezial, gebe ich natürlich diesen Preis an.

Ich habe es immer für hilfreich gehalten diese Info zu bekommen, aber diese Arbeit spare ich mir auch sehr gerne.
 
Attila Am: 11.06.2024 00:42:53 Gelesen: 518# 56 @  
@ rotwein1057 [#54]

Lieber rotwein1057,

"Schon damals habe ich die Frage gestellt, wer sich denn für lächerliche 3 Euro diese Arbeit macht."

Fast täglich erlebe ich, dass Fälscher schon für 10 Cent Fälschungen machen.

Gruß,
Attila
 
Lars Boettger Am: 11.06.2024 09:26:31 Gelesen: 379# 57 @  
@ Attila [#56]

Das kann ich nur bestätigen. Mein "Rekord" für die Fälschung mit dem niedrigsten Katalogwert liegt bei 0,50 EUR. Wer denkt schon, dass Marken mit einem Handelswert von 5-20 EUR oft ge- oder verfälscht werden? Keiner schickt die Stücke zu einem Prüfer, auch wenn der Katalog sagt, dass der Wert nur für geprüfte Stücke gilt.

Beste Grüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 11.06.2024 12:58:36 Gelesen: 271# 58 @  
@ Lars Boettger [#57]

Die Katalogredaktionen tragen hier zur Verschärfung der Situation bei. Wie soll das funktionieren? Eine Marke hat einen Handelswert von 3 Euro, und der Katalogwert gilt laut Katalog nur für geprüfte Stücke. Hat die Marke dann einen negativen Handelswert?

Dann entscheide ich mich doch lieber für die Müllabfuhr, die holt - zumindest bei mir in Neuss - Papier noch umsonst ab.

Hallodries kommen dann auf die Idee, echte Marken mit gefälschten Prüfzeichen zu versehen. Dann sind wir wieder beim Thema "Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung".
 
Attila Am: 11.06.2024 13:12:01 Gelesen: 261# 59 @  
@ Lars Boettger [#57]

Lieber Lars,

ich stimme völlig mit Ihnen.

Ich kann keine Rekord schreiben. Ich hatte im Januar eine Sammlung. Etwa 4.500 Briefmarken. Davon ca. es gab 2.500 Fälschungen. Der Höchstwert liegt bei etwa 5000-6000 EUR. Der Wert der kleinsten (als echt) beträgt weniger als 0,02-0,05 EUR.

Ein Winkelstück hat keinen ausdrückbaren Wert. 1 Million wertlose Winkel haben einen ernsthaften Wert. Wir wissen es gut, deshalb fälschen sie millionenfach „wertlose“ Briefmarken.

Es ist wichtig zu wissen, dass mein Wichtigstes Prüfgebiet zu etwa 60 % aus gefälschten Aufdrucken (Besätzungsausgaben) besteht.

Gruß,
Attila
 
Attila Am: 11.06.2024 13:33:35 Gelesen: 245# 60 @  
@ drmoeller_neuss [#58]

Lieber drmoeller_neuss

es ist eine äußerst komplizierte Frage.

Ich kenne vor allem die Verhältnisse in Ungarn. Ein alter Freund von mir hat mit viel Hilfe einen Prüfungskatalog erstellt. Es listet etwa 500-600 Prüfungen mit Zahlen auf. (Nur für Besätzungsausgaben Audrucke)

Auf jedem von ihnen steht geschrieben, dass wir es an echten oder gefälschten Briefmarken erkennen. Auch wenn wir wissen, dass es sich um eine gefälschte Prüfung handelt.

Auf dieser Grundlage kann sich auch ein durchschnittlicher Sammler auf einem einfachen Niveau zurechtfinden. Dies macht die Arbeit des professionellen Prüfers, jedoch nicht überflüssig.

Leider trugen 500-600 der 2.500 Fälschungen in der oben genannten Sammlung auch das aktuelle amtliche Prüferzeichen. Das stellt eher ein Problem dar, da leider vielen Prüfern (ich nenne hier keine konkreten Namen) Grundkenntnisse fehlen, sie schreiben Attest/Kurzbefund/Befund nur auf Basis langjähriger Erfahrung/Gewohnheit.

Erstens mangelt es an professionellen drucktechnischen Kenntnissen.

Gruß,
Attila
 

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