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Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
Das Thema hat 55 Beiträge:
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filunski Am: 03.04.2024 12:27:13 Gelesen: 2161# 31 @  
@ Fridolino [#28]

Hallo,

mit immer mehr und heftigerem Kopfschütteln lese ich hier mit und kann es nicht fassen. Du nutzt kostenlos, aber zum eigenen Vorteil und Gewinn die von Richard angebotene Verkaufsplattform PPA, bist aber nicht bereit dich den gültigen Regeln und Bestimmungen zu unterwerfen. Mal von deiner anscheinenden "Daten-KLau-Phobie" ganz abgesehen ist dieses Verhalten völlig unverständlich und geht schon in Richtung asozial.

Du musst deine Daten ja nicht melden, die Alternative wurde ja schon genannt. Richard muss dich zweimal anmahnen (wieder unnötige Mehrarbeit und Mehrkosten) und dann fliegst du raus. Von deinen etwaigen steuerlichen Verpflichtungen entbindet dich dies aber nicht.

Vielleicht ist es ja an dir vorbei gegangen, Richard versucht das gesamte Projekt Philaseiten finanziell zukunftssicher zu machen. Das kostet ihn sehr viel Geld, gerade auch die Programmierung der PPA, zusätzlich jetzt auch noch für die, nicht von Richard erfundene, DAC7 Richtlinie. Dies macht er alles sehr geduldig und so wie Richard eben ist, auch sehr penibel und genau und setzt die ihm als PPA-Betreiber auferlegten gesetzlichen Vorgaben um. Dann muss er sich jetzt auch noch zusätzlich mit solchen Zeitgenossen wie dir rumärgern, die meinen gerade ihre Daten wären besonders schützenswert oder gar interessant (außer fürs Finanzamt) und auch noch hinter jeder Ecke eine Verschwörung zu sehen glauben.

Richard kann man für seine Geduld, von seinem Einsatz ganz zu schweigen, nur bewundern, ich hätte die PPA schon gestern geschlossen!

Das musste jetzt raus, auch wenn es Fridolino nicht gefällt, aber hier ist das Fass übergelaufen.

Peter
 
nagel.d Am: 03.04.2024 12:39:15 Gelesen: 2149# 32 @  
Die Besteuerung betrifft dich als Sammler auch, wenn du auf einem Tausch von deinem Gegenüber ein Ausgleich gezahlt wird. Auch dies wird als Einnahme gewertet. Wenn Hier das Finanzamt kontrolliert, werden diese Beträge auch gemeldet. Nichts anderes stellt die DAC7-Programmierung auf den ganzen Online-Plattformen dar.
 
Holzinger Am: 03.04.2024 14:11:45 Gelesen: 2095# 33 @  
Einmal eine juristische Frage:

Was wäre wenn ich mein Angebot mit "zum verschenken (+ "VK" entsprechend meiner Preisvorstellungen incl. tatsächlichen VK) einstelle, in meinen konkreten Absprachen mit dem Käufer einen "realen Wert/Wunschbetrag" des Artikels + realem VK" vereinbare und nach Überweisung der Gesamtsumme versende.

Fällt die "nicht genutzte ("theoretischeVK-Summe"/Artikelpreis) auch unter das Gesetz?

Mir fallen da auch noch andere "Absprachenvarianten" ein.

Kann das überhaupt überprüft/nachgewiesen werden?

Bitte keine Kommentare wegen "Schlitzorigkeit", sondern nur fundierte juristische Stellungnahmen.
 
Gauss Am: 03.04.2024 14:23:35 Gelesen: 2082# 34 @  
@ Holzinger [#33]

Nicht juristisch, aber fundiert: Welcher Käufer, der seiner Sinne mächtig ist, würde bei einem solchen offensichtlich unseriösen Verkäufer kaufen? Und auch noch Vorkasse?
 
drmoeller_neuss Am: 03.04.2024 14:34:50 Gelesen: 2068# 35 @  
@ Holzinger [#33]

Du brauchst gar nicht um drei Ecken zu denken und es so kompliziert zu machen. Damit eine Plattform meldepflichtig im Sinne des PStTG ist, muss sie auch die Erhebung und Zahlung der Vergütungen ermöglichen, d.h. der Kaufpreis wird durch die Software auf der Plattform ermittelt.

Werden auf der Plattform nur Verkaufsangebote aufgelistet, entfällt die Meldepflicht. (siehe § 3 Abs. 1 Satz 2). Die Kategorie "Verkaufsangebote" auf den Philaseiten ist daher nicht meldepflichtig, da der Verkaufspreis nicht über die Plattform gebildet wird, sondern durch direkte Verhandlung zwischen den Vertragspartnern.
 
chris63 Am: 03.04.2024 14:57:14 Gelesen: 2045# 36 @  
@ Holzinger [#33]

Hallo,

die fundierte lautet Stellungnahme: kommt darauf an

29 Geschenke mit Portoersatz - keine Meldung
30 oder mehr Geschenke mit Portoersatz - Meldung

und bei einem konkreten Beispiel von Deiner Seite kommen wir schnell in eine unzulässige Rechts- oder Steuerberatung, frag deinen Anwalt/Steuerberater.

grüsse Christof
 
Holzinger Am: 03.04.2024 15:05:00 Gelesen: 2038# 37 @  
@ Gauss [#34]

Ich hatte konkret (eingeschränkt) gefragt. Insofern ist Dein Beitrag (zu Emotionen) "kein Beitrag". :-(

[#33] von drmoeller neuss.

Danke für die Hinweise. Damit ist mein Verdacht bestätigt, daß die Disskussion zum Forum, die Angabepflicht persönlicher Daten lt. Mail/Meldepflicht des Nutzers incl. evtl. Sperrung usw. für die Nutzer (!) doch hinfällig :-) (andere Stellen und Pflichten des Betreibers der Plattform einmal außen vor!)

Wird das juristisch von anderen anders gesehen?
 
Holzinger Am: 03.04.2024 15:28:26 Gelesen: 1998# 38 @  
@ chris63 [#36]

Das verstehe ich nun nicht. :-(

Wenn - wie hier - kein Geld über die Plattform fließt (und damit hier (!) nicht zu treffend), ist es doch nach [#35] egal und damit unabhängig von einer Zahl der Vorgänge.

Diskutieren wir hier für diese Verhältnisse evtl. viel zu viel "um des Kaisers Bart". :-)

Es sei denn, es geht um das "theoretische" Problem auch an anderen Stellen, dann sollte es auch unter einer anderen Überschrift erfolgen. Hier heißt es: PPA-Auktion...... in der Überschrift.
 
chris63 Am: 03.04.2024 15:33:30 Gelesen: 1994# 39 @  
@ Holzinger [#37]

PPA: Es wird anders gesehen, von allen.

Verkaufsangebote: Hier wird nichts gemeldet, eine Email dazu wird auch niemand erhalten haben.

grüsse Christof
 
drmoeller_neuss Am: 03.04.2024 15:33:41 Gelesen: 1993# 40 @  
@ Holzinger [#37]

Vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt:

Meldepflichtig ist laut Gesetz eine Plattform, die folgende Kriterien erfüllt:

"Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer ..."

Die Software muss es ermöglichen, Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Nach meiner Interpretation erfüllen dieses Kriterium Plattformen wie ebay und die Philaseiten-Privatauktion. Nach Zeitablauf kommt mit dem höchstbietenden Mitglied ein Kaufvertrag zustande. Du musst diesen durch die Software bewirkten Kaufvertrag erfüllen und abwickeln (von den wenigen, im bürgerlichen Recht vorgesehenen Ausnahmen, wie Irrtum etc. abgesehen).

Anders sieht es bei Seiten mit Listen von Verkaufsangeboten (z.B. ebay Kleinanzeigen) aus. Hier schliesst die Software eben kein Rechtsgeschäft ab, sondern dient nur zur Anbahnung eines Rechtsgeschäftes. Du bist frei, auf eine entsprechende Anfrage überhaupt zu reagieren, den Artikel zu einem anderen Preis abzugeben oder doch nicht zu verkaufen etc. (invitatio ad offerendum)
 
chris63 Am: 03.04.2024 15:40:59 Gelesen: 1983# 41 @  
@ Holzinger [#38]

Die Preisbildung und der Vertrag erfolgt über die Plattform.

Eine Vergütung (Endpreis abzgl. Gebühren usw des Plattformbetreibers) erfolgt auch, die Portokosten landen auf Deinem Konto.

30 mal verschenkt und 30 mal 1 € Porto ergibt Meldung - 30 Verkäufe, gesamte Vergütung 30 €.

grüsse Christof

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Digitale_Plattformbetreiber/FAQ_PStTG.html
 
DL8AAM Am: 03.04.2024 17:16:15 Gelesen: 1921# 42 @  
@ Holzinger [#38]

Und selbst falls (...) Du wirklich komplett auf Geschenkebasis anbietest [BTW, wie entstehen dann Bietergefechte? Bei Dir im Email-Fach?] und Du grundsätzlich im Nachgang über private Kanäle eine "verpflichtende Gegenleistung/Zahlung" vereinbarst, d.h. der "Kunde" das Geschenk ansonsten nicht erhalten kann, falls (falls...) Du damit die Meldepflichten für den Plattformbetreiber womöglich aushebeln könntest, liegt hier im Zweifelsfall (...) sogar eine bewusste, vorsätzliche Handlung zur Umgehung von geltenden Gesetzen vor, um eventuelle steuerliche Pflichten zu umgehen.

Gerade (erst) dadurch kann man sehr schnell in den Bereich der "Strafbarkeit" geraten. Alleine so eine Konstruktion aufzubauen bzw. aufsetzen zu lassen, kann rechtlich bedenklich sein. Rechtlich "fundierte" sprich "allgemeingültig-rechtssichere" Aussagen zu Deinem Fall wird Dir hier keiner geben (geben dürfen). Das sagt Dir erst ein Richter (und auch Anwälte/Steuerberater können sich irren, sonst bräuchten wir keine Gerichte).

Und selbst wenn Du einen Meldevorgang und so eine direkte "Anzeige" beim Finanzamt vermeiden kannst, entbindet Dich das nicht von einer eventuell notwendigen eigenständigen "Meldung" Deiner Umsätze. So wie die Meldung des Plattformbetreibers Dich nicht automatisch auch "steuerpflichtig" macht, stellt Dich Unsichtbarkeit nicht steuerfrei.

Und "Kann das überhaupt überprüft/nachgewiesen werden?" kann und darf keine Frage sein. Das kannst Du vielleicht im rein privat, "unsichtbaren" Sektor machen, wenn Du das Risiko eingehen willst, gerne, aber hier ziehst Du andere (wie den Betreiber) mit in eine mögliche Illegalität rein. Und die PPA ist eben nicht unsichtbar, wir sind hier nicht im Darknet.

Und ja, auch Deine finanziellen Tätigkeiten auf Tauschtagen werden steuerlich genau so betrachtet, wie Deine Umsätze in der PPA. Wenn Du dadurch bewusst eine mögliche Steuerverkürzung betreiben solltest, ist das Deine Sache. Sollten solche Tauschtage (nicht nur philatelistische) zu "groß" werden, mit dem offensichtlichen Potential für "Schwarzmarktgeschäfte" im "größeren" Bereich (wie auf Internetplattformen), dann wird auch hier der Gesetzgeber ein entsprechende Kontrollsystem aufsetzen (wie z.B. eine generell verpflichtende Meldung der aktiven Teilnehmer durch den Tauschtagorganisator an das FA).

Wir arbeiten hier in der PPA im Bereich des (finanziellen) Bodensatzes, d.h. es werden dadurch sehr, sehr wahrscheinlich sowieso keinerlei größere Steuerlasten entstehen, falls überhaupt je einmal. Also kann man doch ganz beruhigt melden lassen. Da steht das Risiko wegen dem vorsätzlichen Aufbau von Umgehungsstrukturen den Boden der Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu verlassen, mit Risiko deshalb (erst) Ärger zu bekommen, in keinem sinnvollen Verhältnis.

Alle schreien (korrekterweise) nach Steuergerechtigkeit, nur wenn der Gesetzgeber hier nachsteuernd aktiv wird, wird auch wieder geschrien. Man kann zwar über die Höhe der Schwellenwerte streiten, die Steuergesetze sind (sollen) aber für alle gleich sein. Es gibt kein Lex Ebay, nur für Ebay. Wir sind hier mit der PPA ja nur im Bereich des Kollateralschadens, sehr wahrscheinlich "heftet" das FA unsere Meldungen erst einmal einfach auch nur ab. Die sind auch nicht dumm und können sehr wohl eine "sinnvollere" Tätigkeitsverteilung steuern. Auch wenn die Finanzbehörden groß sind, unbegrenzte Kapazitäten haben diese aber auch nicht.

Wenn "wir" unsere Unterlagen korrekt führen sollten, sollte "das alles" für uns kein Problem sein bzw. kein Risiko begründen.

Beste Grüße
Thomas
 
bovi11 Am: 03.04.2024 17:41:25 Gelesen: 1894# 43 @  
@ Holzinger [#38]

Solche Klimmzüge würde doch nur jemand machen, der etwas zu verbergen hat.

Derjenige, der beispielsweise seine Umsätze durch derartige Konstruktionen manipuliert und in der Folge Steuern verkürzt, ist kein Schlitzohr, sondern schlicht ein Steuerhinterzieher.

Warum macht sich jemand solche Gedanken, wenn er nichts Unrechtes im Schilde führt?
 
nagel.d Am: 04.04.2024 12:40:11 Gelesen: 1704# 44 @  
@ Holzinger [#33]

Verkaufserlöse, die egal in welcher Art und Weise auf welcher Plattform auch immer erzielt werden sind steuerpflichtig wie Lohn/Gehalt und Zinserträge. Warum hast du ein Problem deine Daten zu hinterlegen ? Bei Lohn-/Gehaltszahlungen oder Zinserträge bei deiner Bank werden die Daten doch auch automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Sind dir die Server bekannt, auf denen deine Daten der Lohn-/Gehaltszahlungen oder deine Bankdaten gespeichert sind? Oder hast du der Übermittlung dieser Daten bei deinem Arbeitgeber und/oder Bank explizit widersprochen?

Aus meiner Sicht: Wer nichts zu verbergen hat, macht daraus auch kein Drama.
 
Fridolino Am: 05.04.2024 08:55:58 Gelesen: 1483# 45 @  
@ bovi11 [#11]
@ Richard [#14]
@ drmoeller_neuss [#29]
@ Stefan [#30]
@ filunski [#31]

Ich glaube so einen Shitstorm gab es schon eine Weile nicht mehr hier.

Wenn man auf einen Beitrag antworten will, denn man nicht verstanden hat, kann man nachfragen - oder aber losgeifern.

Nun mal zurück zu den Fakten:

Ich habe nicht behauptet, dass ich dem Gesetz nicht nachkommen will (welches ich übrigens sinnvoller finde als manch anderes Gesetz der letzten 2 Jahre). Genausowenig habe ich angedeutet, dass ich die erforderlichen Daten nicht liefern will.

Ich habe mir lediglich erlaubt, meine Verwunderung über das WIE und WO der Datenerfassung zum Ausdruck zu bringen.

Zur Erinnerung: Die Datenerfassung findet auf einem externen Server statt, in der ersten Version waren dort nicht mal Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt.


Zum Hintergrund der Frage: Als ich die email erhielt, ging ich zuerst von eine Phishing-Mail aus, die mich auf eine schlecht gemachte Fake-Webseite locken wollte. Solche Phishing-Mails erhalte sicher nicht nur ich fast täglich. Zumal ich auf dem Wissensstand von Thema [1] war, in dem Richard schon in der Überschrift das Gegenteil behauptete, was dort übrigens bis jetzt nicht korrigiert ist. Und dieses Thema hier kannte ich noch nicht, weil ich nun mal sehr viel häufiger in meine email schaue als ich dieses Forum besuche.

Ich versuche nun, auf einige der erhaltenen Reaktionen sachlich und emotionslos zu antworten:

bovi11 [#11]

Völlig an meiner Fragestellung vorbei geschossen.

Richard [#14]

Hier kam die noch fehlende und nützlich Information, auf wessen Server die Daten eigentlich erfasst werden.

Der Rest war auch hier an meiner Fragestellung vorbei geschossen.

Zur Bemerkung Du wirst feststellen, dass Du genau nichts damit (Richards Daten) machen kannst. hier meine Antwort:

Das ist richtig, weil ich weder Interesse daran habe noch die notwendige kriminelle Energie.

Man sollte daraus aber nicht schließen, dass andere keine Verwendung für deine (oder meine) Steuernummer und IBAN haben.

Ziemlich aktuelles Beispiel mit Millionenschaden siehe [2].

Stefan [#30]

Der genutzte Server von Amazon steht physikalisch in Frankfurt am Main. Das Thema ist zur Genüge bekannt, dass derartige Daten innerhalb der EU bleiben müssen und nicht nach den USA abfließen sollen.

Du musst noch lernen, dich klarer auszudrücken. Wie du weißt, befindet sich das fragliche Datenerfassungsformular nicht auf dem Philaseiten-Server, sondern auf dem Server von Andreas, der in den USA gehostet wird. Siehe [3] Dort steht nichts von Amazon, sondern:

Wir setzen folgenden Hoster ein:
DigitalOcean, LLC.
01 Avenue of the Americas
10th Floor
New York
NY 10013
United States of America


Es wird schon Gründe dafür geben, dass der Betreiber der Philaseiten (oder der Programmierer) entschieden hat, die Datenerfassung auf einem externen Server zu installieren. Korrekterweise kommuniziert man das dann aber auch so. Das ist schnell gemacht und tut nicht weh.

filunski [#31]

Du nutzt kostenlos, aber zum eigenen Vorteil und Gewinn die von Richard angebotene Verkaufsplattform PPA, bist aber nicht bereit dich den gültigen Regeln und Bestimmungen zu unterwerfen ... geht schon in Richtung asozial

Für diese frechen Anfeindungen habe ich nur Kopfschütteln übrig. Widerlegung siehe oben.

Nur so am Rande: Gewinn ist die Differenz von Verkaufs- und Einkaufspreis. Der fällt meist negativ aus, wenn man heutzutage so wie ich versucht, die Dubletten zu verscherbeln, die sich in jahrzehntelanger Sammelei angesammelt haben.

Mein jährlicher Umsatz bei PPA ist rein zufällig in etwa so hoch wie der Betrag, den ich jährlich für Wikipedia spende. Dort weiß ich ja auch, dass die Mittel effektiv und sinnvoll eingesetzt werden.

Ich wollte erst gar nicht auf den Shitstorm antworten, aber filunskis Beitrag hat mich dann dazu gebracht, es doch zu tun.

Keinesfalls werde ich zu diesem Thema hier noch mal etwas schreiben. Ihr könnt das natürlich gerne tun, aber ich werde nicht antworten.

Ich wünsche euch noch viel Spass in diesem Forum und wende mich nun wieder den Freuden der Philatelie zu. :-)

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=17817&CP=0&F=1
[2] https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/rmv-aktuell/rmvgo-zahlung-per-lastschrift-pausiert-fuer-neukundinnen-und-neukunden
[3] https://www.vorlon.tech/datenschutz-erklaerung
 
TeeKay Am: 05.04.2024 10:10:52 Gelesen: 1443# 46 @  
Das eine ist der Geschäftssitz, das andere der Serverstandort. Ein US-Unternehmen ist durchaus in der Lage, Server in der EU und Deutschland zu betreiben. Sei es aus gesetzlichen Gründen, sei es aus Gründen der Geldersparnis (Server in klimatisch passenden Gegenden mit günstigen Strompreisen), sei es aus Gründen der Dienstleistungsqualität (Laufzeit der Daten). DigitalOcean und auch Amazon haben diese weltweit verteilte Infrastruktur.
 
DL8AAM Am: 05.04.2024 17:06:24 Gelesen: 1351# 47 @  
@ Fridolino [#45]

in dem Richard schon in der Überschrift das Gegenteil behauptete, was dort übrigens bis jetzt nicht korrigiert ist.

Warum? Nachträglich werden (zum Glück) keine alten Beiträge korrigiert, wenn ja, würde die Struktur von kompletten Diskussionsfäden, vom Verständnis her, komplett zusammenbrechen. Nicht ohne Grund kannst Du selbst Deine alten Beiträge auch nicht mehr verändern, spätestens dann nicht, wenn auf/nach Deinen Beitrag jemand geantwortet hat. Dann sind sie festgeschrieben. Zum Glück.

Eine Korrektur findest Du in den Folgebeiträgen. Hier kannst Du Dich jederzeit @ [#xx]'n "verbessern" ;-) Und das Problem mit der neuen DAC7 ist, dass sich das Wissen, das Verständnis bzw. das Wissen um die Auslegung, die Umsetzung über die Zeit verbessert, d.h. "geändert" hat. Auch die "gültigen" (...) Kommentare in der "rechtskundigen Community" haben sich auch erst im Laufe der Folgezeit herauskristallisiert. Deshalb muss man sich als "Anwender des Gesetzes" über die Zeit immer an den aktuellen "Status" annähern, um den rechtlich sicheren Boden über die Zeit nicht zu verlassen.

Beste Grüße
Thomas
 
vorlon.tech Am: 06.04.2024 15:38:55 Gelesen: 1134# 48 @  
@ Fridolino [#45]

Es wird schon Gründe dafür geben, dass der Betreiber der Philaseiten (oder der Programmierer) entschieden hat, die Datenerfassung auf einem externen Server zu installieren. Korrekterweise kommuniziert man das dann aber auch so. Das ist schnell gemacht und tut nicht weh.

Ja diese Gründe gibt es. Die bisherigen Philaseiten sind in "Perl" geschrieben. Der Relaunch bzw. die Neu-Programmierung erfolgt in "PHP. Daher sind alle bisherigen Bestandteile auf dem Perl-Server gehostet und alles was "neu" programmiert bzw. schon umgebaut ist, wird auf einem Server mit PHP gehostet der auf "Vorlon.Tech" registriert ist.

Dieser Server und auch die dazugehörenden Datenbanken werden auf AWS gehostet, liegen physikalisch aber in Frankfurt und nicht in den USA. Der Vertragsparter ist auch die Europäische AWS Gesellschaft und nicht die Amerikanische. Es mag sein, das man bei einer reinen IP-Recherche auf die USA kommt, aber die eigentlichen Server sind in Frankfurt:





Danke für den Hinweis, das ich noch die alte Info in der Datenschutzerklärung hatte. Der alte Server war bei Digital Ocean, Vertragspartner war die Firma in den USA, aber auch hier Stand der Server selber in Frankfurt.

Zusätzlich hiermit nochmal die Information:

In der Datenbank sind alle im DAC7 Portal erfassten Daten (Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, IBAN und Name des Kontoinhabers) zusätzlich nochmal verschlüsselt und können im Backend der Philaseiten und auch direkt in der Datenbank nicht eingesehen werden.

LG
Andreas
 
Stefan Am: 10.04.2024 22:02:33 Gelesen: 870# 49 @  
Eben sind die von der Meldepflicht betroffenen Mitglieder erneut per Email angeschrieben worden, welche noch nicht Ihre fraglichen Daten im DAC7-Portal hinterlegt haben.

Bei dieser Email handelt es sich sich um die gesetzlich vorgesehene zweite Erinnerung. Eine Nichtbeachtung dieser Email würde aufgrund rechtlicher Vorgaben nach Ablauf der Frist zu einer Sperre des betroffenen Mitglieds als Verkäufer in der PPA führen.


Es betrifft konkret Verkäufer, welche im vergangenen Jahr (2023) mehr als 30 Artikel in der PPA verkauft haben. Der Gesamtbetrag verkaufter Artikel liegt bei den angeschriebenen Verkäufern jeweils bei unter 2000 Euro. Dennoch muss eine Meldung erfolgen, da die Anzahl der verkauften Artikel überschritten worden ist.

Wer meint, man habe als Verkäufer im vergangenen Jahr mehr als 30 Artikel in der PPA verkauft und hat noch keine (Erinnerungs-)Email erhalten, möge bitte im eigenen Emailspam-Ordner nachschauen.

Die verschickten Erinnerungsemails weisen als Absender die Philaseiten-Emailadresse von Richard auf.

Gruß
Stefan
 
Richard Am: 16.04.2024 09:07:10 Gelesen: 614# 50 @  
Liebe Verkäufer,

inzwischen haben 80 % der erfolgreichen Anbieter die zweimal angeforderten Daten im DAC7 Portal hinterlegt.

Es bleiben 11 Anbieter, alle unterhalb der Schwelle von 2.000 Euro, jedoch bei mehr al 30 verkauften Losen.

Ihnen bleibt überlassen, ob Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen.

Bitte beachten Sie, dass alle vorhandenen Daten, z.B. Name, Anschrift und Kontaktdaten, von uns gemeldet werden MÜSSEN, ansonsten wir hohe Strafen zu zahlen haben.

Wenn Sie sich dagegen sperren, kann genau dies von den Finanzämtern zum Anlass genommen werden, weitere Ermittlungen gegen Sie zu veranlassen. Dies ist aus meiner Sicht nicht wahrscheinlich, aber denkbar.

Ich darf nach geltendem Recht weder rechtliche noch steuerliche Auskünfte geben, aber meine unverbindliche Meinung äussern: Die Angaben sollen helfen, an die grossen Steuerhinterzieher zu kommen, dabei denke ich insbesondere an Hinterziehungen in Millionenhöhe oder mindestens im sechsstelligen Bereich. Dies ist bei Sammlern in einem auf der PPA erfolgreichen Verkauf wohl nicht der Fall. Zudem muss das zuständige Finanzamt bei Ihnen schriftlich nachfragen, was den dort tätigen Mitarbeitern, oft bereits überlastet, nur die Zeit für die grossen Fälle nimmt.

Daher die Empfehlung: Meldung schnell nachholen, denn wir schliessen bald das Meldeportal, welches uns jeden Monat weitere 200 Euro kostet.

Schöne Grüsse, Richard
 
nagel.d Am: 16.04.2024 17:36:28 Gelesen: 492# 51 @  
@ Richard [#50]

Richard, ich wollte/würde die Daten gern hinterlegen, leider funktioniert dies nicht um zukünftig vorgesorgt zu haben.
 
Stefan Am: 16.04.2024 18:13:37 Gelesen: 469# 52 @  
@ nagel.d [#51]

Richard, ich wollte/würde die Daten gern hinterlegen, leider funktioniert dies nicht um zukünftig vorgesorgt zu haben

Es wurden in den vergangenen Wochen lediglich die PPA-Verkäufer angeschrieben, welche von der DAC7-Regelung für das vergangene Jahr 2023 betroffen sind. Alle anderen Philaseiten-Mitglieder können keine Daten hinterlegen. Dafür ist die Software (derzeit) nicht vorgesehen.

Gruß
Stefan
 
nagel.d Am: 16.04.2024 20:22:05 Gelesen: 417# 53 @  
@ Stefan [#52]

Stefan das ist ok.

Ich wollte halt den Spagat machen beides miteinander zu verbinden, damit ich nichts verpasse.
 
vorlon.tech Am: 16.04.2024 20:27:49 Gelesen: 412# 54 @  
@ nagel.d [#53]

Ich wollte halt den Spagat machen beides miteinander zu verbinen, damit ich nichts verpasse

Das System ist so eingestellt, dass in Zukunft jeder der über eine der Grenzen kommt, automatisch abgeschrieben und aufgefordert wird, seine Daten abzugeben.

LG
Andreas
 
nagel.d Am: 17.04.2024 07:00:35 Gelesen: 290# 55 @  
@ vorlon.tech [#54]

Ok gut zu wissen.
 

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