@ Sachsendreier53
[#99]Die Eberhardstraße verlief seinerzeit zwischen der Löhrstraße und der Nordstraße in der Leipziger Nordvorstadt mit dem Postamt
Leipzig N 25.
Der Postbedienstete wird den Bezirk "
25" mit dem gleichen blauen Stift notiert haben, mit dem er gerade den einfachen Fehlbetrag (DR: Fernbrief >15g = 20 Pf + NN = 10 Pf) für die unzureichend frankierte portopflichtige Dienstsache vermerkt hatte.
Nun aber zu einer Nachgebühr, die mit der Postlagerung eines Pakets zu tun hat und mir Kopfzerbrechen bereitet:
...
"
3.9.26.6-6N"
Der Elektro-Apparate-Bau M. Bachmann aus Chemnitz lieferte amin Chemnitz 6 ein Paket über 6,5 kg nach Köln-Klettenberg (>375km => Gebühr 1,60) per Nachnahme (0,10) ein, frankiert mit 3x 50 Pf Rosette und rückseitig mit 20 Pf Reichsadler.
"
6.9.26.6-7V"
Eingang des Pakets beim Postamt Köln-Sulz
"
6/9" (rückseitig)
Bleistifteintrag unter
Frist verlangt mit Unterschrift des Postbediensteten.
"
14/9" (rückseitig)
Bleistifteintrag unter
Verweigert mit Unterschrift des Postbediensteten (
8 Tage später).
Tintennotiz (rückseitig):
70 Pfg Lagergebühren \ als \ {70 Pfg - durchgestrichen}
Nachgebühr ...
"
17.9.26.5-6V" (rückseitig)
Eingang beim Postamt Chemnitz 4 nach der Rücksendung.
Blaustiftnotiz (adressseitig): "zurück" und Kölner Adresse durchgestrichen sowie "
150".
Ergänzt durch den roten Rahmenstempel "
Nachgebühr bezahlt \ * 4 * ".
Als Lagergebühr für Pakete wurden 10 Pf je Lagertag fällig.
Meine Fragen:
Wie kommt der Nachgebührbetrag von 150 Pf zustande? Was bedeutet die schwarze "8" am Nachnahme-Dreieck?Sammlergruß
Werner