Thema: Verbraucherschutz: Schwarze Schafe nennen ?
Richard Am: 09.09.2007 21:35:46 Gelesen: 12669# 5@  
Gegen solche Listen auf den Philaseiten werde und muss ich mich wehren - es wird sie nicht geben. Noch nicht einmal 'positiv-Listen'.

Ich betreibe noch andere Internetseiten, unter anderem über Börse und Kapitalanlage. Dort hat mich im vergangenen das Zitat eines Rechtsanwaltes, welches ich übernommen habe, rund 5.000 Euro gekostet; eigener Anwalt, Korrespondenzanwalt, Gegenanwalt, Landgericht Hamburg. Ich hatte lediglich die Pressemitteilung zitiert, dass die Inhaberin einer Firma daran denkt, sich ins Ausland abzusetzen. Diese Meldung wurde zum Beispiel auch von Radio Bremen und auf anderen Internetseiten zitiert. Diese Firma hat inzwischen betrügerischen Konkurs gemacht mit tausenden geschädigter Anleger.

Insgesamt habe ich im Interesse des Anlegerschutzes in den letzten Jahren nahezu 10.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt. Der oben geschilderte Fall war aber garantiert der letzte; in Deutschland werden nicht Anleger geschützt, sondern Betrüger. Und deren Anwälte verdienen prima daran, Anlegerschützer zu verklagen.

Positiv Liste

Diese ist genauso kritisch. Nehmen wir an, hier würde positiv über eine bekannte Firma berichtet. Ein paar Monate gibt es Gerüchte oder Hinweise auf anderen Seiten, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil die Beschuldigten Ware gegen Vorauszahlung nicht geliefert haben und an andere Kunden gefälschte Marken und Belege mit falschem Stempel geliefert haben, sogar mit Testat eines Prüfers, das leider auch falsch war.

Hier einen negativen Beitrag anzuhängen, löst eine sofortige Klage und Schadenersatzforderung aus, solange die Vorwürfe nicht bewiesen und nicht letzinstanzlich und rechtskräftig bewiesen sind. Es gilt immer die Unschuldsvermutung, solange bis die Verurteilung erfolgt ist.

Was also tun ? Positiv-Beitrag stehen lassen ? Könnte Schadenersatz der Mitglieder und Leser auslösen. Löschen ? Gleiche Wirkung, denn die Mitglieder und Leser könnten aufgrund der positiven Bewertung bereits gekauft haben und noch weiter kaufen, weil sie hier an gleicher Stelle die Warnung nicht erhalten.

Ich kann es drehen wie ich möchte, es gibt dabei Gewinner (Sammler und Rechtsanwälte) und Verlierer, nämlich mich. Dazu bin ich aber nicht bereit.

Was ich empfehlen kann, stimmt mit der Meinung von Italiker überein: BDPh und APHV informieren, aber auch den BPP Bund philatelistischer Prüfer, den ZPVW, von dem ich in den letzten Jahren nicht mehr viel gelesen haben, und schliesslich die örtliche Gewerbeaufsicht und die zuständige Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Ich bitte um Verständnis wenn ich solche Wünsche ablehnen muss.

Schöne Grüsse und angenehmere Gedanken, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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