Thema: Bund: Belege zur Portoerhöhung ab 01.01.2015
mumpipuck Am: 26.01.2015 21:58:35 Gelesen: 16549# 10@  
@ Pete [#9]

Zu den beiden unteren Belegen (die kommen wohl von mir) sei gesagt, dass der Empfänger Großkunde ist. Da wird nicht auf jedem Beleg die erhobene Nachgebühr vermerkt, sondern diese sind gebündelt und auf dem obersten steht zum Beispiel "17 x 0,53" für 17 Belege, die nur mit 0,60c statt 0,62c freigemacht werden. Ein Beleg ohne Vermerk heißt also nicht unbedingt, dass dieser geduldet wurde.

Burkhard
 
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