Thema: Verbraucherschutz: Schwarze Schafe nennen ?
Henry Am: 11.09.2007 18:34:54 Gelesen: 12631# 8@  
@ Pilatus [#1]
@ Richard Ebert [#7]

Ich habe 2 Vorschläge zu machen, einen davon habe ich Richard bereits unterbreitet:

1. Es müsste machbar sein, eine Seite zu erstellen, in der Hilfestellung zu unseriösen oder missverständlichen Inseraten gegeben wird. Hier müsste man nur den wortgetreuen Passus der Anzeige aufnehmen und mögliche Auslegungsvarianten als "Hilfe für Ungeübte" anfügen. Dabei braucht keine namentliche Erwähnung einer Person erfolgen und damit wird auch keine "schädliche" Aussage getätigt. Wenn eine Person sich darin wiedererkennt, ist es reiner Zufall. Dieser Weg hilft nur für den Schutz vor Anzeigenfallen.

2. Bei unfairem/unseriösem Tausch- und Kaufverhalten sehe ich folgende Möglichkeit einer Form, die m.E. nicht angreifbar ist:

- Die unseriöse Handlung wird an eine zentrale Stelle gemeldet und dort erfasst. Um leichtfertige Unterstellungen und fälschliche Beschuldigungen zu vermeiden, muss der Meldende dies schriftlich vornehmen und handschriftlich unterzeichnen.

- Interessierte können bei dieser Stelle anfragen und erhalten die Auskunft, wie viele Einträge in welchem Zeitraum erfolgten. Hieraus muss man sich dann sein eigenes Bild machen

- Wenn innerhalb von 3 Monaten 3x Einträge erfolgten, wird auch die Art der Vorwürfe genannt.

- Um ein besseres Bild zu erhalten, können natürlich auch positive Meldungen erfolgen, die dann gleichermaßen angegeben werden.

- Einträge werden wie die Flensburger Kartei aufbewahrt: Erfolgen 3 Jahre keine Meldungen, werden alle Einträge gelöscht.

Ich glaube nicht, dass hier eine juristische Angriffsfläche besteht, aber vielleicht kann Richard aus seinem Erfahrungsschatz hierzu Schwachstellen aufzeigen.

Für eine solche Meldestelle habe ich mich in einem anderen Sammelbereich zur Verfügung gestellt. Hier habe ich allerdings sehr wenige Meldungen erhalten, so dass ich hier bisher keinerlei Anstösse oder Probleme erfahren konnte.
 
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