Thema: Der Nachbarortsverkehr der Deutschen Reichspost vom 1.4.1900-5.5.1920
juni-1848 Am: 06.03.2015 22:59:07 Gelesen: 72877# 82@  
Moin zusammen,

heute zeige ich eine extrem seltene Kombination eines Ortsbriefes innerhalb des Oberamtsbezirks mit Eilzustellung in einen anderen Landzustellbereich!



(Datenbank # 7529)

Vorab eine Anmerkung:

Unter Wahrung des Postregals verzichtete die Königlich Württembergische Regierung ab dem 1.4.1902 auf die Herausgabe eigener Freimarken und benutzte die Marken des Deutschen Reichs. Nur Dienstmarken wurden auch weiterhin verwendet - bis 31.7.1925.

Das Königl. Württ. Amtsgericht Künzelsau sendete einen Eilbrief an das Schultheißenamt in Buchenbach. Da Buchenbach im Oberamt Künzelsau (Post Mulfingen) liegt, waren 5 Pf Porto fällig für Briefe bis 250g im Oberamtsverkehr sowie die Gebühr für die Eilzustellung.

Zunächst wurde Eilzustellung in einen anderen Ortszustellbezirk (25 Pf) vermutet, also insgesamt 30 Pf frankiert mit der Dienstmarke „Amtsverkehr“ für Staatsbehörden, Mi. 233 (30 Pf), und am 21.JUN.12 mit dem Einkreiser Künzelsau entwertet.

Erst am nächsten Tag fiel auf, dass Buchenbach im Landzustellbezirk des Zustellpostamts Mulfingen liegt (also nicht im Landzustellbezirk des Aufgabepostamts).

Hierfür betrug die Eilgebühr 60 Pf.

Die fehlende Gebühr von 35 Pf wurde nachfrankiert mit den Dienstmarken Mi. 229 (5 Pf) sowie 3x Mi. 230 (10 Pf) und am 22.JUN.12 ebenfalls mit dem Einkreiser Künzelsau entwertet.

Übrigens: Die direkte Entfernung zwischen Aufgabepostamt und Empfängerort (Luftlinie) ist kleiner als 10 km, hingegen zählt die kürzeste Wegstrecke (heute) rund 10,8 km.

Allen ein erfreuliches Wochenende
Werner
 
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