Thema: Recht: Ebay Gebotsabschirmung - so werden Verkäufer abgezockt
Francysk Skaryna Am: 12.03.2015 18:32:41 Gelesen: 4411# 2@  
Moin,

dazu hilft ein Blick in die eBay - AGB`s [1]. Dort steht unter §10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter:

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

Eine ganz eindeutige Kann-Bestimmung! Das Urteil in dem von Dir verlinkten Beitrag ist hier kaum verwunderlich (es ging um den Verkauf eines BMW für 63 Euro), da der Anbieter dem Bieter aufforderte, diesen Betrag zu überweisen. Damit hatte er das Kaufangebot angenommen!

Gruss

[1] http://pages.ebay.de/help/community/png-user-old.html#auktion
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6471
https://www.philaseiten.de/beitrag/102821