@ alemannia
[#6]Solange die Auktion nur den Mitgliedern vorbehalten ist und dies nicht nur als Feigenblatt vorgeschoben ist (mit Zeitmitgliedschaft für die Auktionsstunde bzw. andersartige Kündigungsmöglichkeiten als für "echte" Mitglieder), sehe ich hier keine Probleme mit dem Vereinsrecht resp. auch keine Gewerbetätigkeit.
@ Lars
Ich muss gestehen, dass ich diese "Vorzüge" des bdph nicht kannte. Das ist somit mein Beitrag zur Kritik an der Verbandsarbeit. Nach x Jahren Mitgliedschaft in angeschlossenen Vereinen habe ich dennoch keine Ahnung vom bdph.
Gruß
Andreas