Thema: (?) (583) Formulare der Post
Heinz 1 Am: 22.10.2008 08:37:04 Gelesen: 535796# 62@  
Hallo Pete,

die Firma war tatsächlich Jurex, der Name fiel mir nur nicht wieder ein.

Auch deine anderen Ausführungen sind richtig. Die Urkunden wurden nach der Zustellung des Schriftstückes und des Ausfüllens durch den Zusteller wieder an den Absender des Briefes geschickt.

Der Zusteller muss die Zustellung, wo, wie, wann und eventuell an wen auf der Urkunde eintragen. Eine Möglichkeit den Brief in einem Mehrfamilienhaus unter der Haustüre zu schieben ist nicht zulässig. In den meisten Fällen dürfte der Zusteller dann die Zustellung in einem Briefkasten des Empfängers angegeben haben. Dies ist als eine Urkundenfälschung anzusehen und wird vor Gericht als ein Formfehler angesehen, was unter Umständen eine Einstellung des Verfahren mit sich zieht. Wenn dem Zusteller dies nachgewiesen wird und es zu Haftungsgründen kommt, kann dies sehr teuer werden. Dies ist nämlich eine grobe Fahrlässigkeit und wird durch den Arbeitgeber wenn überhaupt nur teilweise abgedeckt.

Wenn natürlich kein Name auf dem Briefkasten steht, ist die Zustellung nur an dem Empfänger oder den zulässigen Ersatzempfänger möglich. Wenn dies nicht möglich ist, ist eine Benachrichtigung zu hinterlassen und der Brief kann, zumindest bei Zustellung durch die Post, innerhalb von 3 Monaten an der angegebenen Stelle auf der Benachrichtigung abgeholt werden.

Übrigens: Der Brief gilt als zugestellt, auch wenn nur eine Benachrichtigung hinterlegt worden ist. Deshalb hat die Abholung des Briefes (z.B. für Gerichtstermine oder Widersprüche) keine aufschiebende Wirkung bei Terminangelegenheiten.

Gruß Heinz 1
 
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