Thema: Bund: Belege zur Portoerhöhung ab 01.01.2015
mumpipuck Am: 01.04.2015 23:26:50 Gelesen: 16167# 13@  
@ Pete [#11]

Ich habe mal drei Belege aus dem Posteingang Januar/Februar 2015 gescannt. Alle drei Belege zeigen die "Sammelpraxis" bei der Nacherhebung gleichartiger Nachgebühren. Ansonsten ist die Handhabung sehr unterschiedlich. Es gibt Belege ohne Nachgebühren, es gibt Belege, wo nur der fehlende Betrag erhoben wird und solche, wo auch noch die 0,51 cent (DM 1,00) "Strafe" hinzukommen.

Burkhard


 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7496
https://www.philaseiten.de/beitrag/103979