Thema: Text im Kurzbefund: Zähnung minimalst idealisiert
Heinz 7 Am: 06.04.2015 22:31:34 Gelesen: 22819# 17@  
@ Reinhard Fischer [#14]

Ich halte diese feinen Unterschiede für sehr wichtig.

Der Begriff "Minimalst idealisiert" ist m.E. unglücklich gewählt, weil er Unklarheit schafft (was zu beweisen ist -> siehe diese Diskussion hier).

Wenn "einfach links und unten die Zähne kürzer geschnitten wurden" um optisch ein besseres Bild zu erzielen, ist das zulässig, und dann ist auch der Text im Kurzbefund nicht falsch (aber dennoch unklar).

Wenn aber "einzelne Zähnungslöcher nachgestochen wurden, um einzelne kurze Zähne länger erscheinen zu lassen" ist das eine "Nachzähnung" (ganz oder teilweise), die, ähnlich wie eine Reparatur, klar WERTMINDERND ist und im Attest oder Kurzbefund meines Erachtens UNBEDINGT erwähnt werden SOLLTE! (= Kurzbefund in dem Falle ungenügend/schlecht).

Ich weiss nicht, warum ein so grossartiger Philatelist wie ein Ulrich Ferchenbauer nicht klipp und klar sagt, was seine Ansicht ist. "Durfte" er vielleicht nicht schreiben, dass die Marke nachgezähnt wurde? Und wollte sich mit dieser seltsamen Formulierung "herauswinden"?

Freundliche Grüsse
Heinz
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7728
https://www.philaseiten.de/beitrag/104297