Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
DerLu Am: 07.04.2015 18:11:13 Gelesen: 3948459# 3959@  
@ muemmel [#3948]

Meiner Meinung ist die Karte richtig frankiert: Weihnachts- und Neujahrskarten waren explizit als erlaubte Formen der Drucksachen erwähnt. Zudem war es
"... zulässig: 1. auf gedruckten Besuchskarte, Weihnacht- und Neujahrskarten Namen, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders anzugeben, sowie mit höchstens 5 Worten ... gute Wünsche, Glückwünsche, ... handschriftlich hinzuzufügen. ... " ( §8, Absatz X )

Dies trifft m.M. nach auf die gezeigte Karte zu: Neujahrskarte, maximal fünf Worte handschriftlicher Gruß ("sendet") und handschriftliche Absenderadresse.

mit freundlichem Sammlergruß
DerLu
 
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