@ 0nickyet
[#19]@ Meinhard
[#20]Hallo alle,
ich finde die Diskussion hier lehrreich und interessant. Ich finde aber nach wie vor, dass die Formulierung von Herrn Ferchenbauer unglücklich gewählt ist (siehe Beitrag
[#17]).
Begründung:
Fall A: Es liegt KEINE Nachzähnung vor, es wurden lediglich Zähne gekürzt, aus optischen Gründen => Dann Befund: (Vorschlag):
A1) "Zähnung: Einzelne Zähne vermutlich aus optischen Gründen mit der Schere verkürzt (Ausgleich)"
oder:
A2) "Zähnung: Einzelne Zähne kurz".
Damit ist diese (für mich) seltsame Formulierung "idealisiert" nicht verwendet.
Fall B: Es liegt eine (Teil-) Nachzähnung vor, um einen "optischen Ausgleich" zu schaffen => das müsste im Befund klar so benannt werden: "Teil-Nachzähnung", da reicht diese seltsame Formulierung meines Erachtens "idealisiert" nicht. (Denkbar ist: Herr Ferchenbauer DURFTE das nicht so benennen).
Ein dritter Fall C) ist für mich denkbar. WENN bereits ein Attest/Foto dieser Marke bestand, und dort war das Zähnungsbild noch anders (also noch mit langen Zähnen), dann würde der Befund Ferchenbauer auch für mich besser verständlich, also:
Fall C) altes Foto/alter Befund z.B.: "Zähnung: unregelmässig, einzelne Zähne stumpf/kurz", daraufhin neuer Befund:
"Zähnung: Einzelne Zähne kurz, im Vergleich zu früher (Befund xy) aus optischen Gründen idealisiert; lange und stumpfe Zähne durch Scherenschnitt links und unten angeglichen".
Das alles mag etwas "spitzfindig" sein, aber manchmal wäre die Verwirrung bei grösserer Genauigkeit vermeidbar.
Freundliche Grüsse
Heinz