@ alemannia
[#33] Das zusätzliche Anbieten ist vielfach auf anderen Plattformen nicht erlaubt.Moin,
soweit die Verkaufsplattform dadurch eine Monopolstellung schaffen will, wäre dieser Passus verwerflich. Allerdings hast Du wohl in einem anderen Punkt recht: Es käme wohl mit dem höchstbietenden ein Kaufvertrag zu stande, der sich nicht (mehr) erfüllen ließe.
Ungeachtet dessen:
Stellt niemand etwas ein, kann auch niemand etwas finden. Nur über fehlende Angebote und Bieter meckern greift zu kurz.
Gruss