Thema: Die Magdeburger Packkammer bis 1875
Magdeburger Am: 04.05.2015 17:43:12 Gelesen: 17640# 3@  
Liebe Sammelfreunde,

heute mal etwas längeres:

Jobst Böckmann war bis zum 22.11.1666 Postmeister. Sein Nachfolger war Justus Bulcke. So schreibt er u.a. in einem Brief

an "Dem HohlEdlen Vest= und Hochbenambten Herrn Michael M a t h i a ß e n , Churfürstl. Dhl. Zu Brandenburg pp Hochbestalten AmtsCammerRath und HoffRenthmeister pp. Meinen großgeneigten Herrn und mächtigen Patron"

"wohnte ich in einem großen Gasthoff, genöße Wirthschaft und außspannung, tractirte die Paßagire, schenkte Bier, darauff billig zu andworten habe, daß zu der Zeit daß große Haus, weil ich am Breiten Wege kein anderes bekommen kont wieder meinen willen conduciren, und davor 120 Rtlr miethe versprechen müßen, welche ich doch mit großem Schaden abtrage"

Über seine (und vorallen postalischen) Situation schreibt er noch:
"Die Clevisch als reitende bringet keine (Passagiere - von mir jetzt eingefügt) mitsich, die Halbersteder und Helmsteder, wenn mit solchen ja noch etzliche komen und künfftig mit der Berlinischen Post fortreysen sollen, auch hingegen so von Berlin mit der Post ankommen und nach Halberstadt wollen, von einen Wagen ab= und den anderen aufsteigen, und also keine Zeit haben zu speisen. Der Leipziger und Hamburger Bothe clagen nicht geringe über unsere Gutzscher, daß wegen Sie ganz leer fahren müßen, und conseqventer ich meine darauff zugerichtete Speise nicht bezahlt bekomme. Der Wittenbergsche Gutzscher und Bothe, welcher die meisten Paßagire bringet und mit wegnimmt, legt in güldenen Arm ab, davon habe ich gar keinen genus "

Ein wichtiges Jahr ist dann 1668, wo in der Nähe des Domes ein kurbrandenburgisches Posthaus für die Summe vom 743 Thaler 18 Gute Groschen 10 Pfenninge gekauft wurde.

(Für die, die es interessiert, mal die komplett Vertragsanschrift):

Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg, des Heyligen Römischen Reichs ErtzCämmerer und Churfürst, in Preußen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Croßen und Jägerndorff Hertzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Cammin, Graff zu der Margk undt Ravensberg, Herr zu Rabenstein und der Lande Lauenburg undt Bütow thun kund:
Nachdem auff Unsern gnädigsten Befehl mit Frantz Ernst von Mynsicht zu Uhrendorff, Senioren Unseres Collegiat Stiffts Nicolai zu Magdeburg, wegen der von Ihm mit Consens Unseres Capituls daselbsten auff gewiße maaß erbauten Wohnung zu behufs eines Posthaußes, ein gewißer Contract auff Unsere gndste Ratification, abgehandelt undt beschloßen worden, welcher von Wort zu Wort lautet, wie folget:
Zu wißen, Demnach der Durchlauchtigste Fürst undt Herr, Herr Friderich Wilhelm Marggraff zu Brandenburg, des Heyligen Römischen Reichs ErtzCämmerer und Churfürst, in Preußen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Croßen und Jägerndorff Hertzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Cammin, Graff zu der Marck undt Ravensberg, Herr zu Rabenstein und der Lande Lauenburg undt Bütow, Unser gnädigster Herr, gnädigst entschloßen, zu beßerer auffnahme des Postwesens ein gewißes Posthauß in Magdeburg zu bebestetigen, undt aber alsoforth keine andere gelegenheit sich ereignen wollen, außer des (:Tit:) Herrn Frantz Ernst von Mynsichts uff Uhrendorff Erbgeseßen, undt Senioren des Collegiat Stiffts St. Nicolai, nach erbärmlichen Übergang der Stadt Magdeburg, mit Consens E. Wohlehrw. Capituls, de dato Magdeburg, den 19. July ao 1653 erbauete Wohnung, wann dann (:Tit:) Herrn Dechant und Capitularen nach genommenem augenschein, abgelegter undt justificirter Rechnung der Baukosten, 743 Thlr 18 gr. 10 Pf. vermöge schriftlicher Vergewilligung vom 2. November (October?) anno 1668 paßiren = auch nachmahls dem Herrn Seniori seiner dießfals habenden jura an jemandt anders zu cediren, anderwerts freygelaßen, Alß hat wohlgemelter Herr Seniori der von Mynsicht vor sich, seine Erben undt Erbnehmer an Sr. Churfürstl. Durchl. Post=Ambt zu Magdeburg, alles solch sein davon erlangt= undt habendes Recht hinwiederumb überlaßen undt übereignet, auch demselben Kraft dieses solhanes sein Hauß undt Hoff, sambt aller pertinentien, Recht undt Gerechtigkeiten in bester Form des rechtens. Solches alles gleich Er alß Cedens befugt gewesen, hinfort nach gefallen zu bewohnen, zu genießen, anzurichten undt zu gebrauchen, wie Er dann alsofort bey außzahlung des geldes daß Hauß sambt allen dem waß Nieth= undt Nagelfest darin zu befinden, zu räumen undt die gemelte originalia sambt denen Baurechnungen außzuandtworten, auch mehrgedacht sein hinwieder cedirtes Recht vor ansprach zu gewehren, sich anheischig gemacht. Dahingegen hat Sr. Churfürstl. Durchl. PostAmbt versprochen, Sobald Sr. Churfürstl. Durchl. ratifiction hierüber einkommen wirdt, die in Rechnung justificirte undt passirte SiebenhundertDrey und Viertzig Thlr acht gr. zehn Pf. dem Herrn Cedenten bey der Übergabe, in einer unzertrennten Summa, zu deßen eignen händen alhier baar zu entrichten undt gegen genugsahmer seiner quitung zu bezahlen, Alles getreulich sonder gefärde.
Zu UhrKundt deßen ist dieser Vergleich sowohl von dem Churfürstl. Brandenburgischen Postmeister alhier, Herrn Gusto Bulcken wie auch mehr wohlnambten Herrn Seniore als Cedenten eigenhändigst unterschrieben undt mit deren Petschaften bekräftiget, Actum Magdeburg, den 20. Febr. ao 1669

Frantz Ernst von
Mynsicht, Senior(..............)Justus Bulcke
undt Cellarius des(............)Postmeister
Stiffts St. Nicolai(...........)(L.S.)
hierselbst
(L.S.)

Alß thun Wir hiermit undt Krafft dieses, obinserirteten Vergleich undt Contract, nicht allein in allen puncti und clauseln in gnaden ratificiren undt confirmiren, Sondern befehlen auch hiermit Unserem AmbtsCammerRath und HoffRenthmeister Michael Matthaißen in Gnaden, die versprochene Summa der Siebenhundert Drey undt viertzig Thlr 18 gr. 10 Pf. Baukosten dem von Mynsicht bey der Übergabe alsofort baar undt gegen genugsahme quitung zu bezahlen, dergestalt dan auch Unser Gouverner daselbst solch Unser Posthauß in gebührenden schutz zu nehmen undt dahin zu sehen hat, damit obigem Contract in allem gebührent nachgelebt werden möge, Uhrkundtlich haben Wir diese Unsere Gnädigste ratification undt confirmation eigenhändig unterschrieben undt mit Unserm Churfürstl. Insiegel wollwißentlich bekräftigen laßen,
So geschehen undt gegeben in unserer Residentz Königsberg in Preußen, den 25./15. Marty ao 1669
Friderich Wilhelm
(L.S.)

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7811
https://www.philaseiten.de/beitrag/105782