Thema: Recht und Steuer: Verkauf einer Bierdeckelsammlung ist steuerpflichtig
nightdriver
Am: 13.05.2015 17:15:29
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Bevor hier Panik ausbricht, möchte ich mir erlauben, auf zwei Punkte hinzuweisen:
a) Im Fall des FG Köln wurden Verkaufserlöse zwischen 18.411 und 66.337 erzielt, und dies über vier Jahre. Daher weist allein die Summe der Einnahmen in Richtung "Gewerblichkeit" und damit auch ESt-Pflicht. Bei einem "normalen" Sammlungsverkauf dürften in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht ca. 190.000 zusammenkommen. Wer ausschließlich seine eigene Sammlung auflöst, der handelt m.E. nicht mit Gewinnerzielungsabsicht (theoretisch kann das auch gelten, wenn doch 190.000 eingenommen werden), folglich auch nicht gewerblich. ESt fällt so gut wie nie an.
b) Ein größeres Thema ist die Umsatzsteuer. Wer mehr als 17.500 p.a. (aus allen Umsätzen, auch wenn sie nichts mit Briefmarken zu tun haben) einnimmt, der muss i.d.R. USt abführen. Denn hier kommt es nicht auf die
Gewinn
erzielungsabsicht an, sondern lediglich auf die
Einnahme
erzielungsabsicht und die ist ja ohne Probleme gegeben.
Im Zweifel geht
vorher
zum Steuerberater.
Quelle: www.philaseiten.de
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