Thema: Ebay: Doppellistings werden künftig abgestraft
Richard Am: 18.05.2015 09:20:13 Gelesen: 6449# 4@  
@ philapit [#2]

Der Ausdruck Doppellisting kommt ursprünglich aus dem Wertpapierhandel. Gemeint ist das Listing, also die Handelsmöglichkeit einer Aktie, wie zum Beispiel Volkswagen an mehreren Börsen gleichzeitig [1].

Ebay meint aber dass das gleiche Angebot, zum Beispiel eine Briefmarke, gleichzeitig auf unterschiedlichen Handelsplätzen angeboten wird, wie zum Beispiel auf ebay, delcampe oder dem neuen Marktplatz Philatelie des APHV - nur für dessen Mitglieder. Eine schnelle Software ist inzwischen in der Lage, Sekunden nach dem Kauf die anderen Angebote zu entfernen.

Möglicherweise ist damit bei ebay aber auch gemeint, dass das gleiche Angebot in mehreren Ebay Rubriken gleichzeitig erscheint. Soweit mir bekannt ist, lässt ebay das bei professionellen Händlern zu, jedoch nur in begrenztem Umfang.

Mehrfachlistings können für den Käufer oder Kaufinteressenten nervenaufreibend sein. So sehe ich die immer gleichen Briefmarken mit Stempel meines alten Heimatorts Burghaun seit Jahren gleichzeitig hintereinander oder abwechselnd auf mehreren Plattformen, ohne dass ich jemals kaufen würde [2].

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.ariva.de/volkswagen-aktie/kurs
[2] http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2050601.m570.l1313.TR0.TRC0.H0.Xburghaun.TRS0&_nkw=burghaun&_sacat=260
 
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