Thema: Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen
bignell Am: 30.05.2015 10:21:06 Gelesen: 68558# 14@  
@ Hobbyphilatelist [#13]

Hallo Helmut,

das mag für Deutschland gelten, in anderen Ländern gelten andere Rahmenbedingungen. Am besten nur verlinken, sonst müsste man auch die gesetzlichen Bedingungen des Herkunftslandes des Bildes berücksichtigen - und das kann man schwerlich immer erkennen.

Lg, harald


AT: "Fotos dürfen nur mit Zustimmung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Urheberrechtsverletzungen können daher z.B. das Hochladen von Fotos auf frei zugängliche Websites, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, oder das Hochladen in Sozialen Netzwerken wie Facebook sein. Dabei ist es egal, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient oder ob überhaupt jemand das Foto tatsächlich gesehen hat.

Die Zurverfügungstellung im privaten Rahmen, z.B. in einer nicht-öffentlichen Facebook-Gruppe, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings nur dann, wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Nicht-öffentliche Facebook-Gruppen können z.B. Familie oder enge Freunde sein.

ACHTUNG

Um ein Foto, das nicht selbst gemacht wurde, ins Internet stellen zu dürfen, muss immer die Zustimmung der Berechtigten/des Berechtigten eingeholt werden. Auch Fotos, die frei zugänglich im Internet abrufbar sind und keinen Copyright-Vermerk (©) haben, dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden!" [1]

[1] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720430.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/5048
https://www.philaseiten.de/beitrag/107189