Thema: Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen
Hobbyphilatelist Am: 30.05.2015 19:57:21 Gelesen: 68462# 19@  
@ bignell [#14]

Bitte nichts “verkomplizieren“. Was Du da beschreibst, betrifft das “Recht am eigenen Bild“. In Deinem geschilderten Fall greift das Persönlichkeitsrecht.

@ Lars Boettger [#15]

“Bei Scans ist urheberrechtlich kein "Schöpfungsakt" erkennbar, das Verlinken auf Scans ist daher unkritisch.“

Reinhard Fischer hat nicht die Verlinkung gemeint, sondern die Verwendung von Scans, die Dritte gemacht haben.

Und der Schöpfungsakt ist nicht das, was Du gemeint hast.

Gruß
 
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