Thema: (?) (11) Deutsches Reich Generalgouvernement: Paketkarten
Jürgen Zalaszewski Am: 31.05.2015 14:22:53 Gelesen: 13701# 4@  
@ hajo22 [#3]

Guten Tag Hans-Joachim,

eine schöne Paketkarte, die Du da zeigst und eine echte Kopfnuss noch dazu. Ich kann Deiner Interpretation folgen bis zu dem Punkt mit der Eilbotengebühr. Auch da frage ich mich, wieso auf dem Stammteil der Paketkarte kein Hinweis auf die bezahlte Gebühr vorhanden ist. Eigentlich kann es nur bedeuten, dass die Gebühr nicht bezahlt wurde. Es hat zwar zu dieser Zeit im Reich schon die Einschränkungen gegeben, dass Eilbotenzustellungen nicht mehr sichergestellt werden konnten, der Kunde aber trotzdem einen Versand unter Eilboten verlangen bzw. angeben konnten. Er hatte dann die Wahl die entsprechende Gebühr dafür zu bezahlen und wenn keine Eilbotenzustellung erfolgte, konnte der Empfänger sich diese Gebühr auszahlen lassen. Oder er zahlte keine Gebühr vorher und der Empfänger wurde dann damit belastet, wenn eine Zustellung tatsächlich durch Eilboten erfolgte. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass diese Regelung auch innerhalb des Generalgouvernements angewandt wurde.

Ich werde einmal diese Frage einigen Spezialisten aus der ArGe GG vorlegen, vielleicht können sie eine Antwort geben.

BG, Jürgen
 
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