Thema: Inoffizielle Motive auf Internetmarken der Deutschen Post
DL8AAM Am: 10.06.2015 20:41:41 Gelesen: 91905# 5@  
@ Journalist

Interessant wäre es auf alle Fälle mal hier die anderen Bild-Motive zusammen zu tragen, die nicht in der Liste enthalten sind - speziell die mit Firmenwerbung ...

Sorry Jürgen, hatte Dein Posting doch glatt übersehen. Und normalerweise schreibe ich recht ungern gleich zwei Beiträge pro Tag in ein Thema, aber bevor es wieder untergeht:

Neben den von mir in gezeigten beiden Fällen "belloo & contuu" (Firma Practica Deutschland, 79539 Lörrach) sowie die der Firma Daume GmbH aus 37115 Duderstadt hätte ich noch zwei verschiedene der Großhandelskette METRO im Angebot:



INTERNETMARKEN Labels mit Fußzeile (URL) sowie mit individuellem, nicht von der Post vorgegebenen Kundenklischees:

METRO Hamburg (Plöner Str. 8, 22769) für einen Standardbrief aus 01/14 mit der A0-Zeile, d.h. der individuellen Kunden-ID bzw. auf Postdeutsch Seriennummer der Portokasse "010C 23CC"); METRO München (Am Gleisdreieck 15, 81243 München) für einen Standardbrief aus 04/14 (Seriennummer der Portokasse [A0] "0147 1161").

Irgendwie sehen mir alle bisher dokumentierten Exemplare recht professionell gemacht aus. Die AGB der Deutschen Post [1] "Allgemeine Geschäftsbedingungen PORTOKASSE und INTERNETMARKE" sind hierzu unter §3 eigentlich ziemlich eindeutig:

(2) Eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn die PDF-Datei oder die über die Online-Frankierapplikation erworbenen Internetmarken
a. absichtlich manipuliert, verändert, nachgeahmt oder kopiert, (...)
d. mit anderen als von der Deutschen Post zur Verfügung gestellten oder genehmigten Motiven ausgedruckt, (...) werden.

(3) Die Internetmarke für Briefporto ist eine Einheit bestehend aus dem Matrixcode, den rechts davon stehenden, individuellen Angaben (z. B. Portopreis, Monat des Kaufes, Seriennummer der Portokasse und Frankier-ID) und einem optionalen Motiv links neben dem Matrixcode, das in einem Schritt mit der Internetmarke ausgedruckt und von der Deutschen Post zur Verfügung gestellt wird.

Ist kein Motiv ausgewählt, darf die freie Fläche nicht mit eigenen Inhalten gestaltet werden.
 

Da inzwischen aber etliche ähnlich aufgebaute Formen aufgetaucht sind - und da es sich hier in der Regel um größere, etablierte und im Allgemeinen auch als seriös geltende, gewerbliche bzw. institutionelle Absender handelt, kann ich mir inzwischen kaum noch eine 'irreguläre' Unter-der-Hand-Nutzung vorstellen und tippe deshalb darauf, das das Formen sind, die unter dem AGB-Zusatz "... oder genehmigten Motive" fallen. Auf Grund unserer aktuellen Beobachtungen nehme ich meine "kreativ tricksen"-Ausssage aus hiermit auch erst einmal zurück. Nur, wenn es "abweichende, genehmigte Formen" gibt, weshalb hat man dann nicht auch den Absatz 3 entsprechend (um-)formuliert?

Es scheint, als ob sich hierdurch ein nettes neues Sammelthema "INTERNETMARKEN mit abweichenden aber postalisch genehmigten, individuellen Kundenklischees" (?) für den Modernpostgeschichtler auftut - und dazu auch noch echter Bedarf ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] http://www.deutschepost.de/content/dam/mlm.nf/dpag/images/i/internetmarke/agb_internetmarke_februar_2012.pdf
 

Quelle: www.philaseiten.de
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