Thema: Bund Dauerserie Blumen
Journalist Am: 11.06.2015 12:16:29 Gelesen: 829022# 287@  
Hallo an alle,

ich möchte heute einen Brief von einer Infopostsendung mit der 28 Cent Marke Tausendgüldenkraut vorstellen, die ja für Infopost ab dem 1.7.2014 hergestellt wird.



Der Brief selbst ist ja auf den ersten Blick nicht so besonders, das hat bestimmt der eine oder andere mal im eigenen Posteingang gefunden. Sehr interessant ist aber auch hier wieder die nicht vorschriftsmäßige Entwertung der Marke.



Betrachtet man den Stempelausschnitt der Marke mal genauer, so wird man folgendes feststellen:

- es handelt sich um eine Vorausentwertung, aber in Tintenstrahldruckform
> diese ist so normalerweise nicht zulässig

- es handelt sich beim Stempel selbst um einen "nachgemachten" Zweikreisstempel
> dies ist bei einer Vorausentwertung normlerweise auch nicht zulässig, den es sollen hier zur Unterscheidung nur Einkreisstempel zum Einsatz kommen - natürlich fehlt auch die entsprechende Maschinenkennziffer im oberen Bereich über dem Datum.



Betrachtet man nun alles stark vergrößert, so sieht man das es sich hier um eine Polymertinte handelt, die unter UV-Licht aushärtet - erkennbar an der etwas erhabenen Struktur des Stempels auf der Marke (im Scan leider nicht sichtbar) aber auch erkennbar an dem etwas glänzenderen Farbton auf der Marke selbst (da hier das Papier nicht so saugfähig ist, wie der Umschlag selbst).

Versender ist laut Rückseite des Umschlags



der Baur Verlag aus Burgkunstadt. Aufgrund des großen Postvolumens dürfte dieser auch das Mailing selbst produziert und verschickt haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Baur_Versand

Aus Produktionsgründen wurde hier vermutlich natürlich ein nicht zugelassenes Tintenstrahldrucksystem benutzt, aber da auch hier die Post nicht geschädigt wird und man so einen Großkunden nicht verärgern will, wird man die nicht normgerechte Abstempelung der Briefmarken durchwinken oder auch durchgewunken haben.

Ob das verantwortliche Produktmanagement in Bonn den Kunden bezüglich der Vorausentwertung kennt, ist eher unwahrscheinlich oder man kennt ihn doch will diesen Großkunden aber nicht mit Stempelvorschriften belästigen und winkt alles durch, auch wenn es nicht den vorgesehenen Vorausentwertungsstempelrichtlinien entspricht. Details dazu wird man aber vermutlich von keiner der beiden Seiten erfahren, welche der vermuteten Varianten nun die richtige ist (Unwissenheit der Zentrale / Tolerierung, da Großkunde / Ahnungslosigkeit bezüglich der Vorschriften)

Man sieht, also auch so ein scheinbar banaler Beleg wirft interessante Fragen auf - viele Grüße Jürgen
 
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