Thema: (?) (34) Sendung unzulässig zurück
JohannesM Am: 13.06.2015 11:10:56 Gelesen: 12594# 14@  
@ wuerttemberger [#9]

Bei Postkarten und Drucksachen in Kartenform gilt die Aufschriftseite als Außenseite, jedoch muß mindestens die rechte Hälfte der Aufschriftseite frei sein von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben.

Meiner Ansicht nach trifft das aber auf diese Karte nicht zu, da eine Absenderangabe auch der Beförderung dient, z.B. wenn sie wegen Unzustellbarkeit zurück an den Absender geht.

Beste Grüße
Eckhard
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7971
https://www.philaseiten.de/beitrag/108087