Thema: Philaseiten Privat Auktion (PPA)
drmoeller_neuss Am: 16.06.2015 18:39:40 Gelesen: 584993# 641@  
@ Richard [#639]

Ob jemand Gewerbetreibender ist, ist alleine von seinem Verhalten als Anbieter abhängig und nicht von irgendwelchen Behauptungen und Unterstellungen. Wir können uns nur über das öffentliche Angebot eines Anbieters auf der philaseiten-Auktion unterhalten. Wir sollten uns nicht an Spekulationen beteiligen, ob der Anbieter ein "Schwarzhändler" ist oder Steuern hinterzieht. Das können wir einfach nicht wissen, und es ist auch nicht unsere Aufgabe das herauszubekommen.

Der Einfachheit zitiere ich von Wikipedia (nach M. Krämer, 2009):

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

Die Herkunft der Ware spielt keine Rolle. Wird eine private Sammlung über einen längeren Zeitraum aufgelöst, so kann das als Gewerbe interpretiert werden, während ein Verkauf auf einen Schlag nicht als gewerblich eingestuft wird. Mir wäre eine klare gesetzliche Abgrenzung auch lieber, als diese schwammige Formulierung, aber das ist nun mal in Deutschland geltendes Recht.

Bleiben wir bei den Fakten. Ob jemand als Gewerbetreibender eingestuft wird oder nicht, entscheiden alleine Gerichte. Nun haben sich in der Rechtsprechung über die Jahre gewisse Grundsätze herauskristallisiert, anhand derer sich ein Richter durchhangelt:

- Anzahl der Transaktionen pro Monat, ab ca. 20 Verkäufen pro Monat über einen längeren Zeitraum geht fast immer die rote Lampe an
- Art des Angebotes (z.B. Kleidung in vollkommen verschiedenen Grössen kann unmöglich aus einer Entrümpelung des eigenen Kleiderschrankes stammen, oder hat jemand zu Hause den gleichen Anzug in drei verschiedenen Grössen im Schrank hängen)
- Ist der Anbieter auch als Ankäufer unterwegs?
- andere Merkmale, zum Beispiel gibt sich der Anbieter eigene AGBs?

Die Motivation für das Gewerbe spielt keine Rolle. Der Richter lässt sich auch nicht von der Anzahl und Qualität der einzelnen Fachbeiträge auf den Philaseiten beeindrucken. Es spielt auch keine Rolle, ob am Ende des Tages finanziell etwas herausspringt. Die wichtigste Konsequenz für einen Gewerbetreibenden ist, dass er im Fernabsatz den Käufern ein Widerrufsrecht zugestehen muss, d.h. er muss auch einwandfreie Ware innerhalb der Widerrufsfrist gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Andere Nebenkriegsschauplätze sind die Impressumspflicht, bestimmte (Pflicht-)Angaben etc.

Es ist Richards Entscheidung, ob gewerbliche Anbieter auf der philaseiten-Auktion verkaufen dürfen oder nicht. Ich schlage vor, die Anzahl der Auktionen pro Teilnehmer und Auktionstermin auf zehn Artikel zu beschränken, und den Mindestwert pro Auktionsartikel auf fünf Euro festzulegen. Natürlich wird die Gesamtzahl der Lose dadurch abnehmen, aber die Qualität pro Los wird steigen. Oft ist weniger mehr.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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