Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
hajo22 Am: 19.06.2015 00:00:30 Gelesen: 145377# 80@  
@ Jürgen Zalaszewski [#79]

Zu [#75]: Ein R-Brief an das Finanzamt dürfte höchstwahrscheinlich eine Privatangelegenheit gewesen sein und keine dienstliche Post. Vielleicht hat der Absender einen Dienstumschlag verwendet um "Eindruck zu schinden".

Hier ein Dienstbrief an den Regierungspräsidenten in Regensburg vom Landkommissar in Krosno-Str(z)yzow mit Kastenstempel "Frei durch Ablösung Reich" (FdAR) und Dienstsiegel der "Deutsche Post Osten/ Tarnow 2", kein Poststempel, der uns das Absendedatum verrät. Handschriftlich oben vermerkt: "Dienstsache", also klar keine Privatangelegenheit, sondern dienstliche FdAR-Post vom GG ins Reich und anscheinend vor dem 1.4.1940.

Auf der Rückseite des Couverts ist zu lesen: "Landkommissar in Krosno, Postleitstelle Krakau 2".



VG, hajo22
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7394
https://www.philaseiten.de/beitrag/108422