@ hajo22
[#14]Hallo Hans-Joachim,
interessantes Schreiben. Was die Auslandsbriefprüfstelle nicht erwähnt hat, war die Tatsache, dass das Generalgouvernement als Devisenausland galt. Es konnten zwar Wertbriefe in beide Richtungen verschickt werden, es mussten nur die Devisenbestimmungen eingehalten werden.
Freundliche Grüße
Jürgen