Thema: Deutsches Reich Generalgouvernement Besonderheiten
Jürgen Zalaszewski Am: 22.06.2015 20:01:58 Gelesen: 54523# 20@  
@ hajo22 [#17]

Hallo Hans-Joachim,

mit einem Einschreiber dieser Organisation aus dem Generalgouvernement kann ich leider auch nicht dienen, wie überhaupt Poststück der Parteiorganisationen nicht so häufig anzutreffen sind. Erst kürzlich wurde danach bei der ArGe GG im Zusammenhang mit der HJ und dem BDM gefragt.

Die NSDAP war zwar keine Behörde, durfte aber offensichtlich an der Dienstpost teilnehmen. Dienstpost im GG war ein besonderer Zweig, an dem man nur nach Zulassung durch die DPO teilnehmen konnte. Es war zwingend vorgeschrieben, dass Umschläge/Karten, die mit der Dienstpost versandt wurden, mit einem liegendem blauen Kreuz, einem Dienstsiegelabdruck (hier in diesem Fall die Partei-Bezeichnung) und dem Vermerk "Dienstpost" gekennzeichnet wurden. Diese Post wurde nur von deutschen Beamten bevorzugt bearbeitet. In den Anfängen und zum Ende des GG wurde Dienstpost auch nicht oder nicht mehr zugestellt, sondern musst am dafür vorgesehenen Postamt abgeholt werden (Abholpostsmt).

Beste Grüße
Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7933
https://www.philaseiten.de/beitrag/108578