Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Cantus Am: 23.07.2015 23:20:23 Gelesen: 42976# 8@  
Ich habe auch unterschrieben, denn man weiß ja nie, wie so ein Gesetz zukünftig tatsächlich gehandhabt wird. Natürlich sollte dem Handel mit Raubkunst und Ähnlichem ein spürbarer Riegel vorgeschoben werden, andererseits gibt es in Ländern wie z.B. Österreich oder Polen heute schon einen starken und amtlicherseits geduldeten oder sogar geförderten Missbrauch solch einer gesetzlichen Regelung, denn dort entscheidet der gerade zufällig zuständige Grenzbeamte im Einzelfall, was er als Kulturgut definiert und daher unmittelbar einziehen darf. So etwas verträgt sich mit meinem Freiheitsgedanken nicht.

Viele Grüße
Ingo
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8088
https://www.philaseiten.de/beitrag/109986