Thema: Erstflug- und Sonderflugbelege
Journalist Am: 04.08.2015 15:37:44 Gelesen: 306769# 329@  
@ JPC [#328]

Hallo JPC,

es stimmt, man muß eine Adresse im Ziellland haben. Würde man eine Anschrift aus einem anderen Land wählen, wäre es postalisch eine Fehlleitung und diese würde dem Absendeland in Rechnung gestellt.

Da fast niemand immer eine passende Anschrift im "Zielland" hat, verwendet man fingierte Adressen. Die einfachste Form ist:
Eigener Name / Postlagernd oder posterestante / Zielort wohin der Flieger fliegt / Landesangabe

Vergessen darf man dabei natürlich nicht seinen eigenen Absender links oben oder auf der Rückseite. Da es sich sozusagen um nicht zustellbare Post handelt, wird diese nach einer gewissen Frist zurück ins Absendeland geschickt. Dies besagt ja auch der Weltpostvertrag. (Ausnahmen sind beispielsweise Drucksachen oder Postkarten ohne Absender die bei Unzustellbarkeit geschreddert werden können). In der Praxis heutzutage aber klären diejenigen, die den jeweiligen Erstflug philatelistisch organisieren oft am jeweiligen Zielort, wo die mögliche Ankunftsstempelung erfolgen kann und wohin dann der ganze Stapel oder die "Kiste" zurück geschickt werden sollen.

Es ist hier zwar etwas theoretisch, aber ich hoffe es hilft Dir weiter, viele Grüße

Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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