Thema: Recht: Replica Stamps - Neudruck als Gewerbe - erstes Urteil
Vernian Am: 23.08.2015 00:01:27 Gelesen: 10283# 2@  
Unglaublich. Ich vermute ja nun mal das rein rechtlich bei der entsprechend deutlichen Benennung dem nichts entgegen spricht - stellt sich mir u.a. aber die Frage: Sind die "Produkte" selbst auch deutlich gekennzeichnet, z.B. durch rückseitigen Aufdruck, oder kann damit jeder Unerfahrene nun leicht übers Ohr gehauen werden?

V.
 
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