Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
Journalist Am: 31.08.2015 14:46:57 Gelesen: 48537# 22@  
@ mumpipuck [#19]

Hallo Burkhard und die anderen,

am besagten Stempeldatum 11.4.1991 war die 50 Pfg. Marke Deutsche Bundespost (Mi 1304) Christine Teusch noch gültig !

Weshalb die Marke blau eingerahmt wird, passt allerdings nicht ganz in die normale Postlogik - damit werden normalerweise nur ungültige Marken gekennzeichnet aber Theorie und Praxis sind halt manchmal 2 verschiedene Welten wie obiges Beispiel zeigt.

Ich vermute hier, dass man dies so gemacht hat, damit besser auffällt, das hier Nachtentgelt zu erheben ist - wäre der Stempel auf der Marke, wäre eventuell nicht so klar erkennbar wieso Nachentgelt zu entrichten wäre - durch diese etwas ungewöhnliche Kennzeichnung fällt es aber dem Zusteller auf alle Fälle auf und das ist ja wichtig, den er muß das Nachentgelt kassieren, sonst ist die Maßnahme für die Katz. :-)

viele Grüße Jürgen
 
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