Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Francysk Skaryna Am: 11.09.2015 09:15:09 Gelesen: 41750# 18@  
Moin,

@ Cantus[#8]

... man weiß ja nie, wie so ein Gesetz zukünftig tatsächlich gehandhabt wird.

@ bayern klassisch [#11]

unsere Politiker planen wieder mal einen Akt der stufenweisen Enteignung - diesmal sind die Sammler dran.

Natürlich ist es eine Form der Enteignung, wenn Leihgaben nach fünf Jahren automatisch Nationales Kulturgut werden. [1] Das setzt alle alters- und Wertregelungen außer Kraft und schließt alles ein, was einem Museum zu Ausstellungszwecken zur Verfügung gestellt wird. Somit fällt faktisch auch eine kleine Heimatsammlung mit Briefmarken und Postkarten unter diese Regelung. Man ist nach dieser Zeit nicht mehr Herr seiner eigenen Sammlung. Wie diese Regelung klamme Komunen handhaben werden, kann man sich schon jetzt lebhaft vorstellen. Ob das dem Schutz des Kulturgutes dient oder man das Kind mit dem Bade auskippt, kann wohl jeder selbst entscheiden.

Gruss

[1] http://www.mdr.de/nachrichten/beckmann-bilder100.html
 
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