Thema: Händler verkauft öffentlich Falschware - was ist dagegen zu tun ?
Holzinger Am: 12.09.2015 22:13:57 Gelesen: 6935# 11@  
@ bignell [#9]

Ja, nur Foto vom Stand (hatte ich bewußt so formuliert). Das reicht doch zur Bestätigung und die Zuordnung zum Händler ist auch gesichert. Vor allem, das entsprechende Stück wäre dann erst einmal (hoffentlich eingestellt) im Netz gezeigt!

Inwieweit sich seine Rechte zur Vermeidung der Fotodokumentation ergeben - insbesondere bei der für ihn sicher deutlich erkennbaren Fotografie des beanstandeten Stückes - entzieht sich meiner Kenntnis. Habe ich es einmal in der Hand - glaube ich nicht - wird er es mir doch nicht gewaltsam entreißen wollen. Dürfte aber jetzt im nachhinein sowieso nur noch für kommende Fälle von Interesse sein. Da wäre es schön, wenn sich einer der hier mitlesenden Juristen äußern würde.
 
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