@ wuerttemberger
[#28]@ stampmix
[#29]Dass die Nachgebühr für Eilzustellung in Rot angegeben werden musste, stimmt m.E. nicht. Bitte wo steht das, stampmix?
@ Eilean
[#30]Dass die Nachgebühr für Eilzustellung nur in einfacher Höhe erhoben wurde, steht in der Postordnung der Deutschen Reichspost, Deutschen Post und Bundespost. Die Postordnung kann man in philatelistischen Bibiotheken finden, und bei Werner Steven, Postbuch 1949-1992, erschienen 1994.
Grüße von briefefan