Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Francysk Skaryna Am: 17.09.2015 14:46:23 Gelesen: 41324# 24@  
Moin,

wie das Handelsblatt meldet [1], sehen Museumsdirektoren im geplanten Kulturschutzgesetz eine Chance für ihre Häuser. Das ist nachvollziehbar wenn man im Hinterkopf hat, dass sie bei Auktionen oft gegen private Bieter nur all zu oft das nachsehen haben.

Interessant an der Opt-out-Möglichkeit ist, dass der Schutz auch für so genannten Dauerleihgaben gilt. Zwar können Eigentümer der Leihgaben von diesem Schutzangebot Gebrauch machen, müssen es aber nicht! Der Umstand, dass weder Sammler noch Künstler befürchten nüssen, dass sie die Verfügungshoheit über ihre Werke verlieren, weil sie sich als Dauerleihgabe in einer öffentlichen Sammlung befinden, eröffnet dann aber ganz andere Aspekte:

Jeder Sammler kann vertraglich festhalten lassen, dass er seine Leihgabe einem Museum nur für einen bestimmten Zeitraum überläßt. Ein Schelm, der dabei denkt, jemand wolle sich nur die Erbschaftssteuer sparen! Ein Sammler könnte nun eine Leihgabe theoretisch auch nur für einen ganz bestimmten Zeitraum unter Schutz stellen lassen und diese danach anschließend - nach Ablauf der Frist - gewinnbringend verkaufen.

Das ist sicher nicht im Sinne der Regelung - läuft dem eigentlichen Schutzgedanke sogar grob zuwider - und ist mit anderen Ressorts (-> Finanzen) sehr wahrscheinlich nicht abgestimmt. Zumindest in diesem Detail stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit.

Gruss

[1] http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/debatte-die-vorteile-des-neuen-kulturgutschutzgesetzes/12159330.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
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