Thema: Händler verkauft öffentlich Falschware - was ist dagegen zu tun ?
drmoeller_neuss Am: 22.09.2015 12:35:35 Gelesen: 6577# 16@  
@ mausbach1 [#6]

Erkläre mal dem Veranstalter (in der Regel ein Kaufmann) und einem Vertreter der öffentlichen Ordnung das Falsche an einem mehr als hundert Jahre altem Brief aus dem alten Persien.

Nun war ja in "Gotha" der Veranstalter nicht irgendein Kaufmann, sondern der BDPh. Laut Satzung hat sich der BDPh der Fälschungsbekämpfung verschrieben. Man kann den BDPh auf die Situation hinweisen und anregen, besagten Händler zukünftig nicht mehr zu berücksichtigen.

Bei einer solchen Aktion sollte man sich seiner Seite hundertprozentig sicher sein, sonst wird man schnell selbst dem Vorwurf der üblen Nachrede ausgesetzt. Am besten, man kann den Sachverhalt durch einen Zeugen bestätigen.

Ich verstehe nicht die Diskussion über irgendwelche Mitgliedschaften. Mich interessiert alleine die Ware. Selbst wenn der Händler einen Tag vorher eine Audienz beim Papst hatte, werden die gefälschten Briefe dadurch nicht echter. :(

Eine Anzeige bringt gar nichts. Selbst wenn der Beleg als "echt" angeboten wird, gehört bei "Betrug" der Vorsatz dazu. Dazu muss man dem Händler nachweisen können, dass er absichtlich eine Fälschung verkauft. Wer also am Tag vor der Messe in der Kneipe von besagtem Anbieter gehört hat (und dies auch bezeugen kann): "den mausbauch1 werde ich ausnehmen, und ihm meine gefälschten Persien-Gurken anbieten", kann Vorsatz unterstellen. Ansonsten dürfte das schwierig bis unmöglich sein.

Lasst die Kirche im Dorf. In Wühlkisten gilt immer "gekauft wie besehen".
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8236
https://www.philaseiten.de/beitrag/113275